Strafmaß für führen eines KfZ mit TüV Bescheinigung aber ohne Plakette
Folgendes Szenario: Das Fahrzeug ist auf ein Elternteil angemeldet und versichert . Das Kind fährt das Fahrzeug und kümmert sich um Wartung und Co.. Der Fahrzeugschein wurde verlegt und ist noch nicht beantragt. Das Auto musste zur HU , hat die Bescheinigung dafür bekommen aber keien Plakette . Wie hoch ist das Strafmaß wenn das Kind damit erwischt wird?
Die HU Plakette selbst ist 8 Monate drüber aber die HU Bescheinigung wurde pünktlich ausgefertigt.
Ist es dennoch fahren ohne HU und wird mit 1 Punkt und Bußgeld bestraft?
5 Antworten
Was steht dann auf der Bescheinigung der HU drauf ? Wenn darauf steht "erhebliche Mängel", dann ist die HU nicht bestanden und es zählt nach wie vor die alte HU Frist, also demnach 8 Monate drüber, das sind 25 EUR und keine Punkte. Es kann aber auch drauf stehen "geringe Mängel" oder "ohne erkennbare Mängel" mit dem Zusatz "Plakette erteilt Zulassungsstelle", weil der Fahrzeugschein nicht vorlag. Dann gilt die HU als bestanden, demnach kein Verstoß mehr. Diese Regelung machen viele Prüforganisationen, weil man so den Kunden zufriedenstellen kann, er bekommt die Plakette bei StVA erst, wenn er die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung beantragt und diese ausgestellt bekommen hat, braucht aber nicht zur Nachkontrolle zu fahren. Also hängt das davon ab, welches Ergebnis auf Deinem HU Bericht steht.
Da das Fahrzeug ausweislich der HU-Bescheinigung fristgemäß zur Hauptuntersuchung vorgeführt wurde und diese auch "bestanden" hat, liegt kein Verstoß gegen die Vorführpflicht vor.
Sowohl das Nichtmitführen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Fahrzeugschein") als auch die nicht korrekte Ausgestaltung des Kennzeichens (falsche HU-Plakette) sind lediglich geringfügige Ordnungswidrigkeiten, für die jeweils ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden kann (BKat-Nr. 174 bzw. 179).
Es zählt nicht die HU- Bescheinigung, sondern die HU- Plakette am Kfz. Egal was in der Bescheinigung drinsteht, es zählt lediglich das Vorhandensein der Plakette. Ausführungen ergeben sich aus § 29 Abs. 2 Satz 1 StVZO. Darin heißt es: die Vorführung zur Hauptuntersuchung muss durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem amtlichen Kennzeichen nachgewiesen werden. Ohne Prüfplakette kannste also die HU- Bescheinigung vergessen. Sie dient lediglich zum Nachweis über Mängel bzw. Mängelfreiheit. Die amtliche Bestätigung ist jedoch die Plakette.
Einspruch gegen den Bußgeld-Bescheid einlegen mit der Begründung, dass die Plakette entwendet wurde. Dann passiert gar nichts, es sei denn die Polizei kann das Gegenteil belegen. Eine Kopie des gültigen HU-Berichtes beifügen !
Also eine Plakette kann dir jeder jderzeit vom kennzeichen abkratzen, Natürlich muss sie ersetzt werden jedoch deshalb soll man den TÜV Bericht im Auto mitführen denn dort steht amtlich das der TÜV bis .../..... gültig ist.
Im Regelfall geben sie Dir eine Frist für die Plakette und ein kurzes Vorfahren bei der Polizei um es zu zeigen, dann bleibt es bei einer Verwarnung bzw. Ordnungswidrigkeit