Ist eine fehlende Tüv- Plakette, trotz durchgeführter HU, eine Ordnungswidrigkeit?

5 Antworten

das ist eine Ordnungswidrigkeit ...

http://www.das-kfz-portal.de/bussgeldkatalog/detail/329006.html

Kennzahl: 329006

Verstoß: Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden musste, nicht durch eine Prüfplakette auf dem amtlichen Kennzeichen nach.


die Plakette muss auf dem Kennzeichen sein .... Verletzte Vorschrift: § 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Bußgeld: 10.00 EUR

KathaDa 
Beitragsersteller
 12.01.2013, 13:26

Aha. Ich soll aber 25 € zahlen, wegen abgelaufenem Tüv- der ja gar nicht abgelaufen war!

Mau00  12.01.2013, 13:43
@KathaDa

Sind das dann 2 Verwarnungen? Einmal 10€ für gar keine Plakette und einmal 15€ für mehr als Monate überzogen oder wie?

KathaDa 
Beitragsersteller
 12.01.2013, 13:57
@Mau00

Nein. Tatbestand ist der, dass ich den Tüv 4 bis 8 Monate überschritten habe. ...habe ich ja nicht. Ich verstehe nicht, dass die Bußgeldbehörde das nicht versteht. 10€ wegen fehlender Plakette ist ja ok (die fehlte tatsächlich länger als 4 Wochen). Aber ich sehe es nicht ein 25 € zu zahlen. Habe jetzt gerade mal Einspruch eingehoben.

Mau00  12.01.2013, 14:03
@KathaDa

Jetzt versteh ich wo die 25€ herkommen. Ja erheb mal Einspruch! Das hilft oft, vor allem bei diesen Kommunalen der Stadt. Da diese Aasgeier immer alles rausschicken, egal ob das legal ist oder nicht. Allerdings ziehen die bei einem gerechtfertigten Einspruch oft den Schwanz ein. (bin jetzt mal davon ausgegangen, dass es Kommunale waren)

KathaDa 
Beitragsersteller
 12.01.2013, 14:08
@Mau00

Es war ein POK, der meine fehlende Plakete aufgenommen hat. Mal sehen, was sie mir antworten. Ich fühle mich halt im Recht, sonst hätte ich das Geld ja auch gezahlt.

Mau00  12.01.2013, 14:38
@KathaDa

Also ein Polizeioberkomissar! Wundert mich ein wenig. Aber gut der gibt ja die Verwarnung nur weiter an die ZBS ( Zentrale Bußgeldstelle) und die machen alles weitere.

Mau00  12.01.2013, 13:01

Dieser Tatbestand trifft meiner Ansicht nach nur zu, wenn gar keine Plakette am Fahrzeug ist. Nicht aber, wenn eine alte drauf ist. Dafür gibt es ja den Tatbestand: sie unterließen es ihr Fahrzeug usw. Der Termin war um mehr als ... Monate überschritten.

Und der TÜV kratzt ja die alte erst runter, wenn er die neue erteilt. Wenn er aber keine neue erteilt dann macht er die alte auch nicht runter.

KathaDa 
Beitragsersteller
 12.01.2013, 13:27
@Mau00

...genau der Tatbestand wird mir vorgeworfen. Stimmt ja aber nicht. Ich hatte Tüv- nur keine Plakette aufgrund gestohlenen Fahrzeugscheins. Der Prüfer hat die alte Plakette abgekratzt.

Mau00  12.01.2013, 13:42
@KathaDa

Ach so dann stimmt's doch wieder, wenn der Prüfer die Plakette abgemacht hat. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass du nur ne alte drauf hattest.

Ich denke, weil die Plakette ein Dokoment ist, ist es eine Ordnungswidrigkeit. Aber ich würde versuchen, die Strafe über den Prüfer zurück zu bekommen, weil der sie schließlich vergessen hat, anzukleben.

TransalpTom  12.01.2013, 17:46

Nein, er hat die Plakette nicht vergessen. Wenn bei der HU kein Fahrzeugschein vorhanden ist und nur der Brief oder die Daten in anderer Form vorliegen ist das ein Mangel. Es ist zwar ein geringer Mangel, aber die Plakette darf nicht zugeteilt werden, diese wird dann bei Neuausstellung durch die Zulassungsstelle erteilt.

Aber normalerweise wird die alte dann nicht entfernt. Entfernt wird die Plakette nur bei verkehrsunsicherem Fahrzeug, dann ist aber auch die Fahrt zu Ende.

frodobeutlin100  12.01.2013, 12:14

darauf solte natürlich auch der Fahrzeughalter achten ....

Ja, das ist leider so.

Das ist egal, ob die Plakette fehlt oder noch die alte Plakette drauf ist.

Rechtsgrundlage ist der §29 StVZO:

**(2) Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur

Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem amtlichen Kennzeichen nachzuweisen,

Sicherheitsprüfung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nach Anlage IXb nachzuweisen.

**

D.h. Du mußt darauf achten, daß Du auch die Plakette erhälst und daß sie Dir nicht gestohlen wird oder sie verloren geht. Wenn Du keine Plakette bekomen hast, weil Du keinenj FAhrzeigschein hattest, hättest Du doch daran denken müssen, daß Du in der Zulassungsstelle mit dem neuen Schein auch die Plakette bekommst.

Da ist die "Ordnungskraft" leider im Recht.

Dir wurde der Fahrzeugschein geklaut, hast dies zur Anzeige gebracht und bist sogar zum TÜV gefahren um die HU durchführen zu lassen.

Warum bist Du nicht gleich zur Zulassungsstelle und hast dir einen neuen Schein ausstellen lassen ?

Zahlen soll ich die Strafe aber trotzdem- da trotzt bestandener HU keine Plakette am Auto war. Ist das rechtmäßig?

Ja ist es,

Meiner Ansicht nach musst du nichts bezahlen, da dir der Prüfer ja keine erteilen konnte auf Grund des fehlenden Fahrzeugscheins. Ist ja nicht deine Schuld, dass er gestohlen wurde. Und du hast ja schließlich einen Nachweis, dass du zum Tatzeitpunkt gültigen TÜV hast.

KathaDa 
Beitragsersteller
 12.01.2013, 13:25

Das sehe ich nämlich auch so. Die Bußgeldbehörde leider nicht. Sie schreiben, dass ich keine HU habe machen lassen- stimmt ja nicht. Ich habe denen die Unterlagen ja direkt gefaxt- und mehrmals telefoniert um das zu klären.

Mau00  12.01.2013, 13:46
@KathaDa

Von wem ist die Verwarnung eigentlich? Von irgendwelchen Parküberwachungsmöchtegernhilfssherriffassistenten der Komune oder von der richtigen Polizei?