Welche Konsequenz, wenn (bestandene) TÜV Hauptuntersuchung nicht im Fahrzeugschein eingetragen wurde
Ich habe hier mal eine rein theoretische Frage. Innerhalb der letzten 3 Wochen habe ich 2 Kfz dem TÜV zur Hauptuntersuchung vorgestellt. Beide Fahrzeuge bekamen auf Anhieb die Plakette. Als Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung gibt es ja bekanntlich 3 Elemente: den schriftlichen TÜV-Bericht, die Plakette auf dem Nummernschild sowie den Eintrag (Stempel) in den Fahrzeugschein. Was passiert jetzt aber, wenn der TÜV-Prüfer den Stempel im Fahrzeugschein (aus irgend welchen Gründen) verschlampt / vergisst? Und mir dies nicht auffällt? Bei einer Polizeikontrolle könnte ich die bestandene Hauptuntersuchung ja noch immer durch die TÜV-Plakette sowie (eventuell nachträglich) durch Aushändigung des TÜV-Berichtes nachweisen. Wie ist hier die Rechtslage? Würden für mich hier als Halter und / oder Fahrer irgend welche Bußgelder auf mich zu kommen?
Antworten von "Moralaposteln" helfen mir hier auf meine Frage nicht weiter nach dem Motto: "Da hättest Du besser aufpassen / kontrollieren sollen ...." Denn diese Frage ist nur rein theoretisch bezüglich der Rechtslage!
6 Antworten
die TÜV-Plakette am kennzeichen ist ausschlaggebend
sollte der stempel fehlen denke ich mal das man das nachholen bzw anders wie schon erwähnt nachweisen kann. große probleme sollte es da nicht geben.
naja manche prüfer könnens nunmal nicht.
klar die plakette zeigt nur an dass das auto augenscheinlich geprüft wurde. wobei auch die plakette amtlich ist.
wenn man aber nachweisen kann das gepürft wurde ist alles im grünen bereich und im fall der fälle kann man es beheben lassen ohne groß probleme zu kriegen.
hallo
in einer kontrolle , kannst du den bericht vorzeigen , und gut ist es , anders sieht es aus , wenn du im ruhenden verkehr stehst , auf parkplatz zb , da können dir locker mal die bärchen abfallen und ein aufkleber gelb aufs auto gelangen , das gibt viel stress und kosten .
gruss
Ich sehe darin eine (theoretische) Ordnungswidrigkeit, da der Fahrzeugführer/Fahrer vor der Fahrt für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Papiere zu sorgen hat.
Es wird alleine davon abhängen, wie eng der kontrollierende Beamte es sieht, ob er dich bzw. den Fahrzeughalter auffordert, dies im Fahrzeugschein baldmöglichst nachtragen zu lassen und den Nachtrag bei einer Polizeidienststelle vorzulegen oder ob dieser zusätzlich auch noch ein Verwarngeld ausstellt.
dann bleibt nur den prüfbericht nachreichen als beweis und ab zum tüv mit dem bericht wegen dem stempel im schein
Nein, kenne ich nicht
Frage damit beantwortet?
Na, Bei mir war die Plakette schön falsch geklebt. Was im Tüvbericht steht ist gültig.