Gastronomie: keinen Arbeitsvertrag?

7 Antworten

Keinen schriftlichen Vertrag zu haben ist nicht schön, aber auch nicht schlimm. Der mündliche Vertrag gilt. Natürlich hast du Anspruch auf deinen Lohn, Urlaub etc. Verpflichtungen auch, so muss deine Kündigung unbedingt schriftlich erfolgen. 

Wenn du mit Lebensmitteln zu tun hast, brauchst du das Gesundheitszeugnis. Ohne dem gehts ind er Küche schonmal nicht.



kellnerin290 
Beitragsersteller
 04.12.2015, 15:06

Das Problem ist, dass im Vorfeld nicht allzu viel besprochen wurde; er sagte mir lediglich, wann mein Geld auf mein Konto kommt und dass er mir meine Arbeitszeiten Anfang der Woche mitteilen wird. Es wurde nicht geregelt wie lange ich dort beschäftigt sein werde, wie viel ich pro Stunde gezahlt bekomme (das habe ich erst nach dem ersten Monat auf meinem Konto ablesen können), was genau mein Aufgabenbereich sein wird, noch wie das im Urlaubs- oder Krankheitsfall sein wird. Zur Zeit bekomme ich wirklich nur die 8,50€/Std. für die Zeit, die ich gearbeitet habe (Keine Feiertagszuschläge, kein Trinkgeld, ect.pp.)

Hallo ,also du schaffst auf 450 euro oder ? Wir handhaben das auch so das unsere Aushilfen einen Erfassungsbogen bekommen.Einen Arbeitsvertrag somit bekommen diese aber auch nicht allerdings werden dinge wie Lohn,monatliche mindest Arbeitsstd etc abgeklärt ,und jeder also Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber schreiben sich die std auf (Das ist Pflicht)muss immer im Lokal vorhanden sein wegen eventueller Kontrollen.Bei teilzeit oder vollzeit bekommt man dann einen Vertrag.Bis jetzt gab es auch noch nie Probleme damit.Ob Service oder Küche ein Gesundheitszeugniss muss in der Gastro immer vorhanden sein.Urlaub steht auch einer 450 euro kraft zu.lg

Also ich habe auch einige Jahre einen "Minijob" ausgeführt, dort hatte ich ebenfalls keinen Vertrag. Ein mündlicher Vertrag kann also ausreichend sein.

Die maximale Stundenzahl ist dann darauf zurück zu führen, wie viel du maximal bei dieser Anstellung verdienen darfst nämlich 450€, wie du sagst.

Dies wären dann etwa 53Std. im Monat. Es ist wohl problemlos zu belegen, dass du tatsächlich dort gearbeitet hast, weshalb der Lohn auf alle Fälle zu überweisen ist.

Wegen den Arbeitszeiten solltest du dich eben mal mit deinem Chef auseinandersetzen.

Wenn Du keinen Vertrag hast, dann ist das Gesetz (BGB) maßgebend. Du hast 2 Wochen zum 15. oder Monatsende Kündigungsfrist, Anspruch auf anteiligen Urlaub hast Du auch.

Liegt kein schriftlicher Vertrag mit individuellen Regelungen vor, gelten die gesetzlichen Regelungen.

D.h. du hast gesetzliche Kündigungsfrist und selbstverständlich auch Anspruch auf Vergütung.