Strafe für Unfall mit Laterne

5 Antworten

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Durch das Umfahren der Laterne hast du fahrlässig einen Anderen geschädigt und somit gegen § 1 ("Grundregeln") der StVO verstoßen. Dazu aus dem Bußgeldkatalog:

1.4 einen Anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist
35 Euro

Du wirst also mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro zu rechnen haben, falls die Polizisten die Tat überhaupt zur Anzeige bringen.

Punkte hingegen sind für diese Tat nicht vorgesehen und auch Probezeitmaßnahmen brauchst du nicht zu befürchten, weil die Tat als geringfügige Ordnungswidrigkeit nicht in das Fahreignungsregister einzutragen ist.

Die Polizisten meinten 145 Euro und 1en Punkt in Flensburg, stimmt das?

Ich fürchte das die Polizisten Recht haben, nur die Bußgeldhöhe stimmt nicht ganz.

Grundsätzlich hätten Sie Dich vor Ort verwarnen können, das wäre möglich gewesen und hätte Dich dann 35€ gekostet. Da das aber nicht geschehen ist haben sie den Vorgang zur Anzeige gebracht und nun wird die Bußgeldbehörde darauf reagieren. Und jetzt musst Du davon ausgehen das man Dir folgenden Tatvorwurf machen wird:

Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

  • 100€ Bußgeld
  • 1 Punkt
  • 28,50€ Gebühren

Und dann leider auch:

  • Anordnung Aufbauseminar
  • Probezeitverlängerung um 2 Jahre
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Beitragsersteller
 05.11.2014, 21:14

Auch wenn ich nochmal zu Anhörung muss?

Crack  05.11.2014, 21:46
@StringNotFound

Hast Du deswegen eine Vorladung bekommen?

StringNotFound 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 22:04
@Crack

noch nicht aber sie meinten ich bekomm eine

Crack  05.11.2014, 22:08
@StringNotFound

Falls Du Dich den Polizisten gegenüber noch nicht geäußert hast wirst Du noch einen Anhörungsbogen bekommen, eine Vorladung zur Polizei aber sicher nicht.

StringNotFound 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 22:10
@Crack

Na gut ok danke ich rechne mit dem schlimmsten

Mich macht an der Sache was stutzig. Eine Laterne muss so im Erdreich verankert sein, dass sie auch bei Sturmböen noch fest steht. Wenn nicht, ist sie eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer(Fußgänger, Radfahrer, etc). Wenn die wirklich kippt, hat die Stadt ein ordentliches Problem, wenn jemand zu schaden kommt. Die Geschwindigkeit beim Rückwärtseinparken dürfte 10 km/h nicht überschritten haben und denn braucht es schon ordentlich an schiebendem Gewicht.

Solange du nicht danach weggefahren bist, sondern die Polizei verständigt hast, wirst du höchstens verwarnt und musst eben die Kosten für die Laterne tragen. Für eine Nachschulung musst du schon ein paar Laternen umfahren ;)

Wenn Du keine Fahrerflucht gemacht hast, gibt es eigentlich auch keine Strafe bei solchen Bagatellen

StringNotFound 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 17:44

Es geht ja nur darum ich hab angst das ich jetzt zur nachschulung muss -.-