Schild umgefahren, Probezeit?
Letzte Woche hab ich ein Strassenschild umgefahren ( ja ich weiss es ist keine Entschuldigung , und es ist jetzt sowieso passiert)
und bin aus Panik und absoluter Dummheit nach Hause gefahren, in der Hoffnung das keiner mein KZ notiert und die Sache untergeht.
Am nächsten Tag bin ich zur Polizei und habe mich selbst angezeigt , doch es war zu spät.. nun habe ich während der Probezeit eine Anklage wegen Unfallflucht am Hals, (wohlgemerkt ohne Personenschäden)
Mit welchen Strafen ausser der Verlängerung der Probezeit , und der Annordung zur Nachschulung muss ich noch rechnen..
Fahrverbot , Scheinentzug ,?
4 Antworten
Fahranfänger, welche mit dem Auto einen Unfall verursachen, sollten sich in jedem Fall vergewissern, ob bei der Gegenseite ein Schaden entstanden ist.
Liegt der Fall vor, dass der andere Fahrzeugführer nicht anwesend ist, gilt es, eine angemessene Wartezeit einzuhalten und die Polizei zu verständigen, wenn auch nach dieser Zeitspanne noch niemand am Unfallort eingetroffen ist.
Andernfalls zieht Fahrerflucht in der Probezeit dieselbe Strafe nach sich, wie es bei langjährigen Verkehrsteilnehmern der Fall ist. Das bedeutet:
Wird der Ort, an dem es durch den Unfall zu einem Schaden am Auto oder an einer Person gekommen ist, unerlaubt verlassen, droht eine Geldstrafe oder alternativ eine dreijährige Haftstrafe.
Typisch ist auch ein Fahrverbot und der Führerscheinentzug.
Dadurch dass der Führerschein auf Probe besteht, zieht Fahrerflucht zusätzlich die verkehrsrechtlichen Konsequenzen eines A-Verstoßes nach sich.
Bei einem einmaligen Vergehen verlängert sich entsprechend die Probezeit auf vier Jahre und es kommt zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Die Kosten für das Seminar müssen vom Führerscheinneuling außerdem selbst übernommen werden.
"...alternativ eine dreijährige Haftstrafe..." so ein Quatsch. 3 Jahre sind die Höchststrafe. Und nicht die Alternative.
Hättest du gleich die Polizei angerufen wärst du mit einem Verwarnungsgeld und den Reparaturkosten für das Schilddavon gekommen. Schön blöd von dir. Mich hat das das 2015 35€ als Verwarnungsgeld und später 750€ für den Träger vom Richtungsweiser gekostet.
Jetzt musst du mit einem Fahrverbot und höchstwahrscheinlich einer MPU rechnen bevor du überhaupt den Führerschein neu machen kannst.
Fahrerflucht in der Probezeit bleibt Fahrerflucht. Da ist der Richter trotz selbstanzeige extrem streng. Er kann und darf deine Fahrtauglichkeit anzweifeln, da du abgehauen bist. Aus seiner sicht könnte das bei einem Unfall mit verletzten wieder passieren. Daher kann und darf er eine MPU anordnen.
Aber bitte doch keine mpu.. es ist doch sicher auch wahrscheinlich dass ich Punkte bekomme.. ein Aufbauseminar machen muss sowie ne höhere Geldstrafe zahlen muss.. was schon Strafe genug wäre meiner Meinung nach !
Punkte bekommst du so oder so. Warte ab. Evtl ist der Richter dir gnädig wenn du reue zeigst und geständig bist. Beim nächsten Unfall solltest du zudem auf deine Vernunft hören. Ich habe bei meinem Unfall wo ich den Richtungsweiser geschrottet habe keine Strafe bekommen. Ich musste nur die Reparatur zahlen, da ich die Polizei angerufen habe.
Du hast ja auch keine Straftat begangen. Strafe gibts nur bei Straftat.
Unfallflucht ist keine Kleinigkeit, und kann abhängig vom Unfall, Situation, entstandener Schaden durchaus empfindlich Bestraft werden. Wenn es ganz blöd läuft im schlimmsten Fall sogar mit einer Haftstrafe.
Bei einem Führerschein auf Probe ist es grundsätzlich ein sogenannter A Verstoß. Wenn es keinen Unfallgegner gibt, kein großer Schaden entstanden ist, und es zudem ein bislang einmaliges Vergehen deinerseits gewesen ist, dann hast du gute Chancen relativ glimpflich davon zu kommen.
Das würde bedeuten das deine Probezeit verlängert wird, und du auf deine Kosten ein Aufbauseminar absolvieren musst. Ob es darüber hinaus noch einen Bußgeldbescheid gibt, bleibt anzuwarten. So oder so sieht der aktuelle Busgeldkatalog für Unfallfluch 3 Punkte vor. Unabhängig ob du nun in der Probezeit bist oder nicht.
Eine Haftstrafe ist in deinem Fall nicht drin. Dafür ist die Sache zu gering.
Das du für deinen Schaden gerade stehen möchtest ist Löblich. Und es hilft dir sicherlich das du dich selbst gestellt hast.
Haftstrafe wäre ja ein Witz!
Danke eine der besseren Antworten die ich hier bekommen habe :)
Ich werde und muss für meinen Fehler geradestehen
Du wirst entweder nach Jugendstrafrecht Sozialstunden ableisten müssen oder eine geringe Geldstrafe/Strafbefehl bekommen. Wenn der Richter/Staatsanwalt nen gute Tag hat und deine Bemühungen anekennt, vielleicht auch eine Verwarnung und ne Auflage. Dann wärst du nicht vorbestraft.
Ernsthaft. ?Trotz der Faktoren: Selbstanzeige , Erstmaliger Verstoß, vergleichsweise "geringer" Schaden?