Laterne angefahren OHNE schaden am Auto, was tun?
Hi Leute,
um ca 19 Uhr fuhr ich beim Rückwärtsfahren versehentlich gegen eine Laterne. Es hat zwar einen ordentlichen Ruckler gemacht, allerdings ist am Auto keinerlei Beule, Delle oder sonstige Beschädigung. Kann die Laterne dann überhaupt beschädigt worden sein? Das Blechstück der Laterne war leicht verbogen, aber das könnte ja schon davor gewesen sein...
Was würdet ihr tun? Gemeldet habe ich bis jetzt nichts.
Danke schon mal!:)
5 Antworten
Die Unfallflucht ist vollendet, jetzt würde ich hoffen, dass es keiner gesehen hat und nichts weiter kaputt ist, denn jetzt geht es bereits um den Führerschein...zu diesem Zeitpunkt macht melden nicht frei
Da ist sicher schon mal ein anderes Auto von dieser wildgewordenen Laterne gerammt worden! Du wirst also nicht in die Geschichte, als der "Erste der von dieser schönen Laterne gerammt wurde" eigehen.
Laternen sind sehr stabil gebaut. Dein Auto wäre wahrscheinlich schon schrottreif, bevor die Laterne auch nur einen Kratzer hat.
Selbstverständlich kann da etwas beschädigt worden sein. Und wenn Du es nicht meldest, ist es Unfallflucht. Bedenke, dass Dich möglicherweise jemand dabei beobachtet hat.
Wenn da nirgends eine Kamera an der "Unfall- stelle" ist, würde ich lieber nichts melden. Einfach nach dem Moto "Wo kein Kläger, da kein Richter"
Könnte evtl sein dass es jemand gesehen hat. Und es war erst heute Abend gegen 19 Uhr
Hmm:/ aber du hasst dich ja schon vom Unfallort entfernt, also würde es nicht wirklich was bringen sich zu melden. Hatte vor knapp nem Jahr nen Ähnlichen Unfall bei Glatteis. Wahr helllichter Tag und wahren auch viele Leute auf der Straße unterwegs, aber niemand hat was gesagt.
okay, dann kann ich ja nur hoffen dass nichts passiert.
Doch, es würde etwas bringen, sich jetzt noch zu melden. Siehe § 142 StGB:
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Abs. 3).
Ich weis ja nicht wo es war, aber wenn es in einer normalen Strasse war hat vielleicht einer aus dem Fenster gekugt und sich deine Nummer notiert ( manchmal läuft es blöder als mann es sich vorstellen Kann) und auf einmal klingelt es bei Dir, da stehen 2 Kalkmützen und sagen: Guten Abend Sie haben gerade fahrerflucht begangen, Ergo???
Wie lange ist es denn schon her? Kann es sein das dich jemand Beobachtet hat oder ist es schon paar Tage alt? Dann würde ich mal davon ausgehen das es keiner gesehen hat oder es einfach nicht meldet.