Rote Ampel überfahren mit PKW in verlängerter Probezeit?
Hallo, es ist um ca 2 Uhr Nachts passiert, ich habe die Ampel überhaupt nicht gesehen, wurde gleich nach dem darüber fahren 2x geblitzt, keiner wurde gefährdet und nichts beschädigt, mein Problem: Ich habe nur noch 2 Monate Probezeit und habe mir sonst nichts zu schulden kommen lassen, außer vor 2 Jahren ca. da musste ich wegen einer Vorfahrtsmissachtung zum Aufbauseminar und bekam eine Probezeitverlängerung von 2 Jahren, damals hatte ich noch 2 Wochen dann wär die rum gewesen, also auch blöd gelaufen. Muss ich jetzt meinen Führerschein für immer abgeben? Ampel war vermutlich länger als 1 Sek rot. Ich bitte um Rat da ich auf mein Führerschein angewiesen bin 😐
4 Antworten
Für immer sicherlich nicht, aber abgeben musst Du ihn.
Übrigens, vollkommen egal um welche Zeit Du bei rot über eine Ampel fährst.
Bei Gefährdung anderer wäre das Strafmaß natürlich größer.
Glaubst du ich muss so etwas wie eine MPU machen, da es ja mein zweiter Verstoß in der Probezeit ist?
Laut Bußgeldkatalog, wenn ich das richtig sehe macht das 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug.
Zusätzlich nach dem Bußgeldkatalog für Fahranfänger:
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und eine Verwarnung und Empfehlung für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Aber nur, wenn ich den Bußgeldkatalog richtig lese. Keine Garantie!
Du must definitiv NICHT dein Führerschein für immer abgeben. Aber wenn die Rotphase länger als 1 Sekunde war ist eine Geldbuse, Punkt(e) und - da du noch in der Probezeit warst - eine Nachschulung fällig.
Soweit ich mich noch daran erinnern kann gibt es ein zweites Aufbauseminar mit Psychologischem Gutachten/Gespräch (Volksmund auch Deppentest genannt) was laut meinem Ex Fahrlehrer nicht leicht zu bestehen ist.
Ein qualifizierter Rotlichtverstoss bringt 2 Punkte, 200 Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot, wenn keine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt.
Innerhalb einer schon verhängten Probezeitverlängerung kann dieser als A-Delikt eingestufte Verfehlung zu einer MPU führen. Eine entsprechende Empfehlung von der Bußgeldbehörde wird da mit Sicherheit ausgesprochen werden. Daher kann der Führerschein bis zur positven Absolvierung der MPU von der Führerscheinstelle eingezogen werden.
Genau das ist mein Problem, eine Nachschulung hatte ich bereits vor 2 Jahren und meines wissens nach gibt es keine zweite.