Strafe für Leichenschänder?

5 Antworten

§ 168 Störung der Totenruhe (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt. (3) Der Versuch ist strafbar.

igotahand 
Beitragsersteller
 12.01.2015, 12:58

Gut danke, ich schau mal ob ich Beweise finde und zeige ihn dann an.

SturerEsel  12.01.2015, 13:02
@igotahand

Auch diesen Paragraphen solltest du kennen:

§ 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Na ja. Es gibt tatsächlich die Diskussion, ob das überhaupt unter Strafe gestellt werden sollte, weil es niemanden "schadet". Natürlich ist es frech oder schlecht und unangenehm für die Angehörigen, aber Strafen sollen halt Rechtsgüter schützen. Und ob nun einem Toten besonderer Schutz hilft, ist ja auch zweifelhaft. Solche Leute haben ja wohl eher ne Schraube locker...

Das macht nichts. Es ist nicht deine Sache. Die Bewohner der Gräber können sich ja auch selbst wehren. Wenn es macht, dann geh zur Polizei

aco1989  12.01.2015, 13:17

Was können die Bewohner der Gräber?

Ihn nachts heimsuchen und rumspuken?

Warum willst du den deinen Nachbar eins auswischen? Halt dich einfach daraus und irgendwann wird er schon bestraft werden. Gruß

Acar540  12.01.2015, 12:59

Ja finde ich gut. Ich meine ja nur, ein Verdacht ist ja nicht gleich ein Beweis für seine Tat

igotahand 
Beitragsersteller
 12.01.2015, 12:57

Weil es einfach ekelhaft ist sowas zu tun. Ich werde ihn mal darauf ansprechen...

Maus4807  12.01.2015, 12:59
@igotahand

da kann ich Acar540 nur zustimmen. Kümmer dich doch um deinen Kram

Ist dieser Nachbar noch ü b e r , oder bereits u n t e r der Erde?