Welche Strafe bekommt man für abgemeldetes auto auf der Strasse
Guten Tag , Ich wollte mal gerne wissen von euch welche Strafe mich erwartet bei dieser Sache
Ich hatte ein auto vom nachbar gekauft den Wagen Repariert und für eine Woche auf der Strasse abgestellt habe die Kennzeichen abgemeldet wieder montiert . Gestern rief mich der vorbesitzer an und sagte er hätte einen Strafbefehl von der Polizei bekommen wegen des Wagens ,ich bin auch allen Wolken gefallen . Hatte mir dann von ihm die Telenummer des Polizisten geben lassen der auf dem Anschreiben stand und der erzählte mir das es eine Strafbefehl gibt Was erwartet mich da als Strafe ?bin absolut nicht vorbelastet und das habe ich unwissend gemacht oder hatt jemand einen Rat wie ich aus der Sache heraus komme
Besten dank für eure antworten im vorausd
7 Antworten
Als Strafbefehl kommt eigentlich nur ein Verstoß wg. § 6 Pflichtversicherungsgesetz in Frage. Hast Du den Wagen abgemeldet bewegt? Normalerweise erfüllt das Abstellen auf einem Parkplatz den Tatbestand nicht. Direkt an der Strafe kann das u.U. anders gewertet werden.
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz gibt einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Bei Fahrlässigkeit maximal 180 Tagessätze. Der Maximalrahmen kommt aber nur in Frage, wenn der Wagen tatsächlich im Straßenverkehr bewegt wurde usw. Beim Strafbefehl dürften es also einige wenige Tagessätze sein. In jedem Falle würde ich mich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, wenn Du das Schreiben hast.
Im Übrigen kommt der Strafbefehl nicht von der Polizei sondern von der Staatsanwaltschaft. Ist es von der Polizei direkt, dann wird es doch ein Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit sein.
ja der po.lizist sagte was vom pflichtversicherungsgesetz und vortäuschung das das auto durch die kennzeichen als angemeldet zu sein scheint .gefahren bin ich nicht habe den von meinem grundstück( wir haben 1 familenhaus ) geschoben
Strafbefehl (google mal nach diesem Begriff) ist wohl etwas übertrieben. Es gibt vermutlich eine Anzeige oder einen Bußgeldbescheid.
Wenn das Auto allerdings verkehrsgefährdend abgestellt war, z.B. unbeleuchtet an einem nicht durch eine Straßenleuchte erhellten Straßenabschnitt, wird es etwas teurer.
Wenn dann ist das eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem geringen Bußgeld belegt,hatte ich selber schon,mein Kennzeichen war zwar noch vorhanden,aber dafür der TÜV - abgelaufen,das ist das selbe in grün !
Das ist zwar in D - Mark Zeiten passiert,aber an den Gesetzen dürfte sich diesbezüglich nichts geändert haben.
Mehr als eine Geldstrafe wirst du dafür nicht bekommen...die Polizei schreibt dir einen Bußgeldbescheid und du bekommst eventuell noch eine Anzeige, die dann nochmal zu Kosten führen kann...keine Ahnung was der Strafbefehl hier soll...
verwechselst du hier nicht strafbefehl mit bußgeldbescheid?
ein strafbefehl kommt aber vom gericht und nicht von der polizei oder dem ordnungsamt.
ja habe auch nur die aussage vom vorbesitzer wegen dem strafbefehl kann ich mir auch nicht erklären.danke für deine antwort
ja habe auch nur die aussage vom vorbesitzer wegen dem strafbefehl kann ich mir auch nicht erklären.danke für deine antwort
ne strafbefehl ist schon richtig sagte mir der vorbesitzer am tele ...kann ic ja auch nicht verstehen