Welche Strafe bekommt man für abgemeldetes auto auf der Strasse

7 Antworten

Als Strafbefehl kommt eigentlich nur ein Verstoß wg. § 6 Pflichtversicherungsgesetz in Frage. Hast Du den Wagen abgemeldet bewegt? Normalerweise erfüllt das Abstellen auf einem Parkplatz den Tatbestand nicht. Direkt an der Strafe kann das u.U. anders gewertet werden.

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz gibt einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Bei Fahrlässigkeit maximal 180 Tagessätze. Der Maximalrahmen kommt aber nur in Frage, wenn der Wagen tatsächlich im Straßenverkehr bewegt wurde usw. Beim Strafbefehl dürften es also einige wenige Tagessätze sein. In jedem Falle würde ich mich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, wenn Du das Schreiben hast.

Im Übrigen kommt der Strafbefehl nicht von der Polizei sondern von der Staatsanwaltschaft. Ist es von der Polizei direkt, dann wird es doch ein Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit sein.

tomcatnrw 
Beitragsersteller
 20.02.2014, 11:26

ja der po.lizist sagte was vom pflichtversicherungsgesetz und vortäuschung das das auto durch die kennzeichen als angemeldet zu sein scheint .gefahren bin ich nicht habe den von meinem grundstück( wir haben 1 familenhaus ) geschoben

Strafbefehl (google mal nach diesem Begriff) ist wohl etwas übertrieben. Es gibt vermutlich eine Anzeige oder einen Bußgeldbescheid.

Wenn das Auto allerdings verkehrsgefährdend abgestellt war, z.B. unbeleuchtet an einem nicht durch eine Straßenleuchte erhellten Straßenabschnitt, wird es etwas teurer.

Wenn dann ist das eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem geringen Bußgeld belegt,hatte ich selber schon,mein Kennzeichen war zwar noch vorhanden,aber dafür der TÜV - abgelaufen,das ist das selbe in grün !

Das ist zwar in D - Mark Zeiten passiert,aber an den Gesetzen dürfte sich diesbezüglich nichts geändert haben.

Mehr als eine Geldstrafe wirst du dafür nicht bekommen...die Polizei schreibt dir einen Bußgeldbescheid und du bekommst eventuell noch eine Anzeige, die dann nochmal zu Kosten führen kann...keine Ahnung was der Strafbefehl hier soll...

verwechselst du hier nicht strafbefehl mit bußgeldbescheid?

tomcatnrw 
Beitragsersteller
 20.02.2014, 10:27

ne strafbefehl ist schon richtig sagte mir der vorbesitzer am tele ...kann ic ja auch nicht verstehen

flirtheaven  20.02.2014, 10:43
@tomcatnrw

ein strafbefehl kommt aber vom gericht und nicht von der polizei oder dem ordnungsamt.

tomcatnrw 
Beitragsersteller
 20.02.2014, 11:23
@flirtheaven

ja habe auch nur die aussage vom vorbesitzer wegen dem strafbefehl kann ich mir auch nicht erklären.danke für deine antwort

tomcatnrw 
Beitragsersteller
 20.02.2014, 11:23
@flirtheaven

ja habe auch nur die aussage vom vorbesitzer wegen dem strafbefehl kann ich mir auch nicht erklären.danke für deine antwort