Ist es verboten nachts seine verstorbenen Verwandten auf dem Friedhof zu besuchen?
Wenn ja ist das eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit? Wie hoch wäre die Strafe/Buße?
17 Antworten
Komisch, dass hier keiner die Friedhofsordnung erwähnt. Jede Gemeinde kann eine Friedhofsordnung erlassen. Und zu 99,9% steht darin, dass der Friedhof nach Einbruch der Dunkelheit oder ab einer bestimmten Uhrzeit nicht betreten werden darf. Diese Friehofsordnung hängt im allgemeinen am Eingang aus. Und aufgrund dieser Verordnung ist das Betreten außerhalb der erlaubten Zeiten dann auch strafbar. Ob abgeschlossen ist oder nicht, das hat damit nichts zu tun.
in unserer stehen zwar die Öffnungszeiten, in denen der Friedhof für Besucher freigegeben ist, aber bei den Ordnungswidrigkeiten ist das "Nichtdranhalten" nicht aufgeführt. Dort steht zwar, dass man sich der Würde des Ortes entsprechend Verhalten muss, aber ich glaube nicht, dass dies darunter fällt.
Dann zählt die Gemeinde in der ich lebe zu den 0,1 % ! ;-)
Du hast natürlich Recht, das ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Aber auch die Folgen einer Ordnungswidrigkeit fallen m.E. unter den Oberbegriff Strafe. Bußgelder z.B. stellen doch auch Strafen dar.
nein Franticek,l du hast mit der zuerst gegebenen Antwort recht, das unbefugte Betreten eines Friedhofes ist nach § 123 StGB eine Straftat und keine Owi.
§ 2 Öffnungszeiten
Die Friedhöfe sind während der festgesetzten Zeiten für den Besuch geöffnet. Die Besuchszeiten werden von der Stadt festgesetzt und an den Eingängen durch Anschlag bekannt gegeben. - Quelle:: http://www.stadtverwaltung-reutlingen.de/internet/stadtrecht.nsf/56c656a77b506f58c1256b6800414666/3bbd46f1d176604dc125775a00379f6a?OpenDocument#citminitoc_NC19
In kleineren Ortschaften wird der Friedhof nachts nicht verschlossen und es hängt auch meistens kein Schild dran. Da darfst du natürlich nachts deine Verwandten auf dem Friedhof besuchen. In der Stadt ist er oft verschlossen und es steht in der Friedhofsordnung, dass der Friedhof von z.B. 22 Uhr bis 6 Uhr nicht besucht werden darf. Wenn du dann trotzdem reingehst, dann ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Nochmal meinen Senf:
Viele Leute gehen nachts auf Friedhöfe. Dann ist es dort still, niemand (außer Apfelmuse ;-)) ist dort.
WENN DER FRIEDHOF KEINE TORE ODER MAUERN HAT, DIE GESCHLOSSEN SIND, KANN MAN JEDERZEIT DORT HIN! AUCH NACHTS!!!!!!!!!!!!
WENN ER GESCHLOSSEN IST, IST DAS BETRETEN STRAFBAR!**
> Viele Leute gehen nachts auf Friedhöfe. Dann ist es dort still, niemand (außer Apfelmuse ;-)) ist dort.
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Viele Leute gehen hin, aber niemand ist dort?? ;-))
nun, es soll angeblich mehr als einen einzigen friedhof in deutschland geben....
aber wenn es bei euch nur einen gibt, ist das natürlich nachts ein ballungsgebiet.... ;-)
Es ist unabhängig von den baulichen Gegebenheiten.
Ausschlaggebend ist nur die örtliche Friedhofsatzung!
Ja aber ich würde dann eine Taschenlampe oder Laterne mitnehmen, ich hab die Befürchtung auch wenn er offen wäre, dass dann der Friedhofswächter oder so meckert und die Polizei ruft. Ich will ja da keinen Unfug treiben oder irgendwelche Rituale abhalten.
ja es ist verboten,es gibt eine öffnungs und schliesszeit für friedhöfe(meistens in städten),deshalb sollte auch die "ruhe der toten" garantiert sein. in ländlichen gegenden kann es widerum ganz anderst sein, sozusagen rund um die uhr geöffnet, aber das sagt die satzung eines jeden ortes aus,auch vor dem friedhöfen wird auf tafeln darauf hingewiesen ob schliesszeiten sind oder nicht. bei uns ist jetzt vom 7 uhr-18 uhr geöffnet.eine ordnungswidrichkeit liegt vor wenn zuwiderhanlungen stattfinden welche nicht der ordnung des jeweiligen ortes entsprechen,oft nur verwarnungen oder kleinere geldstrafen.ab 20,-€ aufwärts je nach vergehen.
Naja, eine Straftat ist das natürlich nicht, wenn man nicht gerade gewaltsam eindringt. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und kann daher mit einer Geldbuße geahndet werden.
Abgesehen von dieser Ungenauigkeit ist die Antwort aber richtig. DH.