strafe für das sprayen
Hallo, ich habe vor etwa 6 monaten etwa 10 wände besprüht mit "tag`s" meist 1meter lange graffitis also nur meinen künstlername, die wände wahren schulsporthallen,treppenwände in der innenstadt und stromkästen. Ich bin 14 jahre alt (werde am 14.03 15 jahre alt) und ich habe vor ein paar tagen gestanden weil nach mir schon gesucht wurde und der jehnige wo informationen über mich sagt (mich verpezt) bekommt 500euro und da einige schon zur polizei wolten weil sie wussten das ich es bin habe ich gestanden. Meine frage ist nun, was glaubt ihr werde ich für eine strafe bekommen ? und fals das einen unterschied macht, die stadt wo ich gesprayt habe ist eine kurstadt und ich hatte in meinem leben bisher noch nie probleme mit der polizei also keine anzeigen oder sont etwas.
8 Antworten
Du wirst die Wiederherrichtung der Wände durch einen Fachbetrieb zahlen.
Dazu kommt die Strafe der Staatsanwaltschaft und die gerichtlichen Kosten.
Zuletzt noch die Verwaltungskosten.
Ich hoffe, Du hast etwas gelernt.
Sei froh, dass ich Dich nicht erwischt habe.
Ich hätte Dich angemessener bestraft.
Es gibt kaum etwas sinnloseres als das Beschmieren fremden Eigentums.
Dementsprechend würde ich es bestrafen.
Da gäbe es dann keine zweite Chance.
Naja, Ärger wird es sicher geben - wahrscheinlich auch Schadenersatzforderungen (die dann gegen Deine Eltern!)
Aber was genau - das hängt davon ab, wie das Gericht es sieht....
Man kann da eigentlich nie etwas vorhersagen. Aber - den Kopf kostet es nicht! Gerade nachdem Du ja sonst nicht auffällig geworden bist. Sozialstunden.... ein Wochenendarrest? Schließlich bist Du mit vierzehn ja gerade erst strafmündig geworden.
Du musst da durch, weil Du Mist gebaut hast und nicht gerade unerhebliche Schäden verursacht hast!
uhh.. für ersttäter wird die strafe glaub ich nich sehr hoch ausfallen.. aber wenn die dich nochma busten dann biste weg.. waren das denn wirklich tags (eine farbe) oder pieces (viele farben) oder überhaupt bombings (zwei farben, meist silber und schwarz oder weiß und schwarz) ? weil du vielleicht von ner höheren strafe verschont bleiben würdest, wenn du die wände reinigst (wie ich) und weil du dich gestellt hast, wird die strafe NOCHMAL milder ausfallen.. und 10 wände? das is doch nix.. es gab leute die ham fast 1000m² zugebombt und vier wurden erwischt..
Naja gut es war nciht sehr klug das du dich selber gestellt hast aber egal.Ich wäre mit dem problem zum Anwalt gegangen und hätte den gefragt was los ist was man machen kann. Ich würde dir raten zu den Hauseigentümern zu gehen und fragen ob du den Schaden beseitigen darfst und ob sie dafür die Anklage fallen lassen und solche geschichten kommt auch gut an das du dich selber gestellt hast muss ich auch zugeben respekt dafür das du den ars.h in der hose hattest. Du musst wahrscheinlich mit 1000 Euro Strafe rechnen dafür das du gesprüht hast und die Reinigungskosten. Vielleicht noch ein paar Sozialstunden aber wenn es nur 10 tags waren glaube ich nicht und du hast deinen fehler selber eingesehen. Und zu shalom muss ich sagen, dass du ihn nicht bestrafen darfst, du darfst ihn festhalten bis die Polizei kommt und nichts anderes und ich denke die Zeiten sind vorbei das man ein auf actionhero machen muss diese sache kann auch sehr sehr schnell nach hinten losgehen und dann wirst du von den Malern angemessen bestraft.
Geht so....mein Kollege hat dem Künstler ne MagLite über die Rübe gezogen. Lief völlig problemlos unter der Rubrik Notwehr. Verlassen würde ich mich da nicht drauf. Die Aussage, dass der "Erwischte" zum Angriff übergegangen ist, hört sich bei der sicherlich anschliessend stattfindenden Vernehmung wahrscheinlich glaubhafter an als die Darstellung des Künstlers. Und - um GANZ ehrlich zu sein - wenn ich auf meinem eigenen Grundstück nachts jemanden sehe, gehe ich sicherlich nicht "nackt" da raus. Das resultierende Gefährdungspotential für die eigene Gesundheit kannst Du Dir selber zusammenpuzzlen...Der Tip wär allerdings: Lass es lieber.
Geht so....mein Kollege hat dem Künstler ne MagLite über die Rübe gezogen. Lief völlig problemlos unter der Rubrik Notwehr. Verlassen würde ich mich da nicht drauf. Die Aussage, dass der "Erwischte" zum Angriff übergegangen ist, hört sich bei der sicherlich anschliessend stattfindenden Vernehmung wahrscheinlich glaubhafter an als die Darstellung des Künstlers. Und - um GANZ ehrlich zu sein - wenn ich auf meinem eigenen Grundstück nachts jemanden sehe, gehe ich sicherlich nicht "nackt" da raus. Das resultierende Gefährdungspotential für die eigene Gesundheit kannst Du Dir selber zusammenpuzzlen...Der Tip wär allerdings: Lass es lieber.
Er ist erst 14! Warum macht ihr ihn denn so runter? Kriegt eure Komplexe mal in den Griff!