Betrug, welche Strafe?

7 Antworten

Kann man schwer sagen. Am ehesten wird dein Anwalt, der alle Umstände kennt dazu eine gute Einschätzung abgeben können.

Du hast einen Betrug begangen. Ich würde sagen es liegt vermutlich weder ein minder schwerer noch ein schwerer Fall vor. nach § 263 Abs. 1 Stgb ist da eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre möglich. Da du dich mit dem Opfer offenbar schon verständigt hast um den Schaden um wider gut zu machen, ein Geständnis abgegeben hast und nicht vorbestraft bist wird man wohl keine Freiheitsstrafe verhängen. Schlimmstenfalls eine auf Bewährung. Ich tippe aber auf eine Geldstrafe. Bei 9000€ wird die aber wohl empfindlich

Skully1981 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 17:02

Ich habe 9 Monate auf Bewährung bekommen.

Stefan1248  08.03.2022, 19:17
@Skully1981

Da ist du ja noch mit einem blauen Auge davon gekommen

Skully1981 
Beitragsersteller
 09.03.2022, 05:15
Skully1981 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 18:59

Kann man bei Gericht es auch in Raten abzahlen?

Ich will einfach nur nicht in den Bau

Stefan1248  11.02.2022, 19:02
@Skully1981

Die Regel ist eigentlich die sofortige Zahlung. Aber nach §42 StGB ist unter den dort genannten Voraussetzungen auch eine Ratenzahlung möglich.

Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen entsprechend deines Einkommens bemessen

Hast du keinen Anwalt? Hast du keine Aktenansicht?

Du musst definitiv das Geld zurückzahlen und noch zusätzlich eine Strafe.

Skully1981 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 18:52

Ja das mache ich .

Ich habe mich schon mit der gegen Partei geeinigt

Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Skully1981 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 17:03

9 Monate auf Bewährung

Still  08.03.2022, 18:02
@Skully1981

Dann bleib mal 3 Jahre sauber.

Skully1981 
Beitragsersteller
 09.03.2022, 05:16
Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?

Das sagt dir der Richter in seinem Urteil