Betrug, welche Strafe?
Ich habe durch Vortäuschen falscher Tatsachen von meiner Ex-Freundin ca. 9000 Euro ergaunert. In 2 Wochen ist die Hauptverhandlung.
Ich habe es bei der Polizei schon gestanden.
Ich habe mich mit der Dame außergerichtlich geeinigt und ich bin das erste Mal vor Gericht.
Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?
7 Antworten
Kann man schwer sagen. Am ehesten wird dein Anwalt, der alle Umstände kennt dazu eine gute Einschätzung abgeben können.
Du hast einen Betrug begangen. Ich würde sagen es liegt vermutlich weder ein minder schwerer noch ein schwerer Fall vor. nach § 263 Abs. 1 Stgb ist da eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre möglich. Da du dich mit dem Opfer offenbar schon verständigt hast um den Schaden um wider gut zu machen, ein Geständnis abgegeben hast und nicht vorbestraft bist wird man wohl keine Freiheitsstrafe verhängen. Schlimmstenfalls eine auf Bewährung. Ich tippe aber auf eine Geldstrafe. Bei 9000€ wird die aber wohl empfindlich
Da ist du ja noch mit einem blauen Auge davon gekommen
Ohja
Kann man bei Gericht es auch in Raten abzahlen?
Ich will einfach nur nicht in den Bau
Die Regel ist eigentlich die sofortige Zahlung. Aber nach §42 StGB ist unter den dort genannten Voraussetzungen auch eine Ratenzahlung möglich.
Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen entsprechend deines Einkommens bemessen
Hast du keinen Anwalt? Hast du keine Aktenansicht?
Du musst definitiv das Geld zurückzahlen und noch zusätzlich eine Strafe.
Ja das mache ich .
Ich habe mich schon mit der gegen Partei geeinigt
Vielleicht ist das hier hilfreich: https://www.frag-einen-anwalt.de/tagm/7/strafrecht/betrug+hauptverhandlung
Freiheitsstrafe auf Bewährung.
9 Monate auf Bewährung
Dann bleib mal 3 Jahre sauber.
Ohja
Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?
Das sagt dir der Richter in seinem Urteil
Ich habe 9 Monate auf Bewährung bekommen.