Darf ich im Auto fotografiert werden?
Hallo,
Ich war heute mit meinem Auto auf der Autobahn unterwegs. Etwa 100m vor meiner Ausfahrt wurde die rechte Fahrspur gesperrt wegen Bauarbeiten. Es war mir nicht klar ersichtlich, wo ich abfahren kann und bin dann, wie ich erst danach gemerkt habe 2 Hütchen zu früh auf die rechte Seite gefahren (Im Stau). Es war natürlich nicht mit absicht, der vor mir fahrende ist ebenso dort ausgefahren, so wie die meisten hinter mir.
Daraufhin stellte sich mir ein Straßenarbeiter in den weg, was kein Problem war, da ich gestanden bin. Anschließend machte er gezielt ein Foto von mir und meinem Auto, was mir sehr unangenehm war, hätte er auch das Kfz-Zeichen von weiters weg fotografieren können. Er hat auch alle anderen fotografiert.
Meine Fragen:
Da ich noch Fahranfänger bin; was erwartet mich an Strafe, wenn er mich anzeigt?
Darf er das Foto überhaupt bei der Polizei vorlegen, ist das eine Veröffentlichung?
Kann ich argumentieren, dass die Abfahrt nicht richtig gekennzeichnet war?
Anzeigen kann er mich ja trotzdem, wenn er mag, er hat ja das Kfz- Zeichen.
Liebe Grüße
5 Antworten
Ein Foto von "weiter weg" hätte nichts gebracht - im fließenden Verkehr gibt es keine Halterhaftung für Verkehrsverstöße. Also sollte man den Fahrer schon identifizieren können.
Um was für ein Delikt es sich nun genau handelt (und mit welcher Strafe zu rechnen wäre) lässt sich aus den Angaben nicht eindeutig sagen. Die Vorlage des Fotos bei der Polizei stellt jedoch keine Verbreitung oder Veröffentlichung im Sinne des § 22 KunstUrhG dar.
Kann ich argumentieren, dass die Abfahrt nicht richtig gekennzeichnet war?
Kannst Du. Du solltest das aber auch irgendwie belegen (=beweisen) können.
Das mit der Absicht hätte ich jetzt aber auch gesagt ;-) nützt aber wenig.
Ich glaube hier wird ganz einfach Aussage gegen Aussage stehen. Ich glaube nicht das diese Fotos strafrelevant sind.
ich finde es nicht richtig, wenn man fotogarfiert wird, ohne das man es will! Verboten ist es aber die Fotos zu verööfentlichen - ohne deinen Willen.
Ich glaube nicht, dass er bei der Polizei etwas erreichen wird, wenn er als private Person handelt. So schlimm ist das ja nun auch nicht, wenn du 2 Hütchen eher da hinein gefahren bist. Hast du Jemanden dadurch die Vorfahrt genommen, oder genötigt? Sicher nicht!
Ich glaube nicht, dass er bei der Polizei etwas erreichen wird, wenn er als private Person handelt.
Darauf würde ich nichts verwetten.
Ja klar darf man dich bzw dein Auto inkl. Kennzeichen fotografieren. Dies aber auch nur zu Beweiszwecken.
Verkaufen, veröffentlichen o.ä. darf er das Foto nicht.
Was dich erwartet wirst du sehen wenns soweit ist - vermutlich wird dich aber gar nichts erwarten.
- Aus deiner Beschreibung schwer zu sagen
- Ja. Nein.
- Klar