Landesjustizkasse / Rechnung erhalten o.O
Heya... hab von der Landesjustizkasse (Rheinland-Pfalz) nen Brief heute bekommen. Man fordert mich auf, den Betrag innerhalb von zwei Wochen komplett zu zahlen
Hab nun von Konsequenzen in form eines Haftbefehls gelesen, zählt das denn auch wenn man die eidesstattliche schon abgegeben hat? Und ehm... naja..
Weiß da zufällig jemand was?
Lg :)
Achja wird nicht näher beschrieben wofür... Nur so standarddinger, wie mögliche Eintreibungskosten etc.
8 Antworten
Erst einmal solltest du klären, ob diese Forderung berechtigt ist. Dazu hilft dir das Aktenzeichen. Wenn du glaubst, dass diese Forderung unberechtigt ist, lies den Rechtsbehelf durch, der einem solchen Schreiben normalerweise immer beiliegt. Dort steht, wann und wie Widerspruch einzulegen ist.
Telefonisch würde ich - anders als hier von jemandem geraten - GAR NICHTS machen, sondern nur schriftlich!
Mache dir mal keine Sorgen, wegen der Haft. Rein theoretisch kann man dich in Haft nehmen, das passiert praktisch aber so gut wie nie und nur dann, wenn der Delinquent sich auch nach 100 Aufforderungen immer noch weigert zu zahlen. Die Gefängnisse sind so überlastet, dass unsere Gerichte sich sogar dazu hinreißen lassen, Haftstrafen für Vergewaltiger zur Bewährung auszusetzen.
Wenn du Post von der Justizkasse bekommen hast mit Zahlungsaufforderung gehe ich mal davon aus, das es sich um einen Strafbefehl oder ähnlichem handelt. Der Hinweis auf einen Haftbefehl lässt diesen Schluss zu. Ob du hier die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, spielt daher keine Rolle und wenn du nicht bezahlst fährst du ein. Interessant ist auch immer die Masche wie Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts und wenn die Polizei vor der Tür steht wird dann groß gejammert. An deiner Stelle würde ich die Beine untern Hintern nehmen und den Sachverhalt abklären.
Wenn es sich um eine Geldstrafen-Einforderung wg. der Verurteilung wg. einer Straftat (z.B. Strafbefehl) handelt, muss ds bezahlt werden, Ratenzahlungen kann man nur mit der Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts bzw. der Staatsanwaltschaft ushandeln, nicht mit der Landesjustizkasse. Eine Eiesstattliche Versicherung ist irelevant, dann sitzt man eben die Haftstrafe (die Anzahl der Tagessätze) ab, man bekommt dann irgendwann eine Aufforderung zum Haftantritt.
Locker würde ich das nicht nehmen! Natürlich kann am auch für läppische 64 Euro in Erzwingungshaft kommen. Und das Beste, damit sind die Schulden noch lange nicht bezahlt! Das Zauberwort heisst ja auch Erzwingungshaft und nicht Wünsch Dir was! Zahl oder zahl nicht, die 65 Euro wirst Du nicht los und solltest Du mal die PI vorziehen, dann fallen derartige Schulden dort nicht rein!
Ich würde auf jeden Fall VOR dem Bezahlen noch mal mit denen telefonieren.
Wenn die dann sagen, dass du bezahlen musst, dann wird dir auch nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen.
Ich kann mir auch wegen "nur" 64€ durchaus vorstellen, dass die dich 1-2 Tage in Haft stecken wenn du nicht bezahlst.