Ermittlungsverfahren Fahrlässige Körperverletzung Grundlos?
Hallo,
ich hatte letztens einen Verkehrsunfall (Auffahrunfall, nur ein kleiner Blechschaden).
Nun bekomme ich Post, dass ein Ermittlingsverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung geführt wird. Allerdings wurde niemand bei dem Unfall verletzt und alles wurde normal mit der Versivherung geklärt und so... Ich habe nicht fahrlässig gehandelt!(Nicht zu schnell, nicht am Handy, o.ä)
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Ich habe bei der Polizei angerufen, die können mir erst Montag morgen weiterhelfen..
9 Antworten
Hi, da hat sich möglicherweise ein Insasse vom Auto, dem Du draufgefahren bist behandeln lassen wegen Hals- Nacken- bzw. Halswirbelschleudertrauma.
Das kommt bei Unfällen häufig vor. Es ist eine Verletzung, und wenn jemand durch die Schuld eines anderen verletzt wird, muss die Polizei automatisch wegen fahrlässiger Körperverletzung ermitteln.
Deine Fahrlässigkeit bestand schon mal darin, dass Du aufgefahren bist, und so wohl den Unfall verursacht hast.
Aber auch bei nicht geklärter Schuldfrage müsste wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt werden, eingestellt werden kann dann immer noch. Allerdings von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Polizei.
Wie kannst Du Dich dagegen wehren? Du wirst sicherlich noch mitgeteilt bekommen, was Dir genau vorgeworfen wird, bzw. welche Verletzung im Raum steht. Wie ich Dich richtig verstanden hab, kannst Du das am Montag bereits erfragen.
Mach Dir erstmal keine großen Sorgen, bei so einer leichten Verletzung, wie die von mir erwähnten wird normalerweise eingestellt/ gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Ich entnehme Deinem Text, dass Du Schuld an dem Unfall warst. Wenn dabei jemand verletzt wurde, ist das natürlich Körperverletzung.
Nimm Dir einen Anwalt. War die Strafanzeige unberechtigt, kannst Du die Kosten dafür vom Anzeigenerstatter zurückfordern.
Mach keine Aussage bei der Polizei ohne einen Anwalt. Wirklich nichts! Wenn sie Dich vorladen, lehne höflich ab und verweise auf Deinen Anwalt.
Hallo
Mach dir keinen Kopf. Wenn du dir sicher bist dass nichts passiert bist (auch nicht versehentlich oder "übersehen") spiel mit offenen Karten, lege den Ablauf möglichst genau dar, benenne Zeugen.
Das musst du allerdings alles nicht machen. Auch ohne freiwillige Reaktion deinerseits wird das Verfahren wohl eingestellt.
Eingestellt?
Wer einen Unfall verursacht, kriegt nicht selten sogar einen Punkt für unangemessene Fahrweise.
Der Personenschaden muss nicht gleich am Unfalltag spürbar gewesen sein.
Was die Unfallopfer zivilrechtlich an Schmerzensgeld fordern, ist nochmal ein anderes Ding und von Nachweisen/ärztlichen Gutachten anhängig.
Dankeschön!
bleib ruhig, wenn nichts weiter ist wird das Verfahren eingestellt!
Da hilft nur warten
Es ist ganz normal, dass sich nach dem Unfall erst die Symptome einer Halswirbelverletzung zeigen. Das Strafverfahren wird eingestellt und deine Versicherung übernimmt das Schmerzensgeld.