Strafanzeige auch 6 Monate nach Ereignis möglich?
wollte mal fragen wie lange eine mögliche Straftat zurückliegen darf.
3 Antworten
Geregelt im §78 StGB
Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
30 Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind
20 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind
zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
drei Jahre bei den übrigen Taten.
... es dauert also mindestens drei Jahre ...
Es gibt allerdings gem. §77b StGB eine Ausnahme bei Straftaten, die nur auf Antrag verfolgt werden. Der Strafantrag ist bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Die Frist beginnt, sobald der Antragsberechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.
Das kommt drauf an, was für eine Straftat es ist. Hier ist das ganz gut zusammengefasst: http://www.rechtslexikon-online.de/Verjaehrungsfristen.html
Was hast Du denn verbrochen? Also Mord bspw. währt lebenslang ;))
Ok ok, sorry ;)) Also nur eine Interessenfrage ;))
Ich habe nichts verbrochen ;). Schongarnicht gemordet!