Strafanzeige auch 6 Monate nach Ereignis möglich?

3 Antworten

Geregelt im §78 StGB

  • Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

  • 30 Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind

  • 20 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind

  • zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,

  • fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,

  • drei Jahre bei den übrigen Taten.

... es dauert also mindestens drei Jahre ...

Es gibt allerdings gem. §77b StGB eine Ausnahme bei Straftaten, die nur auf Antrag verfolgt werden. Der Strafantrag ist bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Die Frist beginnt, sobald der Antragsberechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.

Was hast Du denn verbrochen? Also Mord bspw. währt lebenslang ;))

psyeudom77 
Beitragsersteller
 23.04.2013, 18:20

Ich habe nichts verbrochen ;). Schongarnicht gemordet!

Jenna28  23.04.2013, 18:57
@psyeudom77

Ok ok, sorry ;)) Also nur eine Interessenfrage ;))