Darf ich die Aussage verweigern?
Wenn die Polizei wegen einer Straftat in meine Schule kommt und der Schulleiter mich aus dem Unterricht ruft, muss ich dann wenn ich da bin etwas sagen oder habe ich das recht zu schweigen?
11 Antworten
Nach § 55 StPO
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
Wenn es allerdings um einen Freund geht, hast du das Recht nicht und musst aussagen, da du dich sonst nach § 258 StGB Strafbar machst.
Du hast aber die Möglichkeit einen Anwalt dazu zuziehen, auch als Zeuge
Das spielt keine Rolle. Wenn er strafrechtlich verfolgt wird, dann wird es seine Gründe haben
Du hast als Beschuldigter im Strafverfahren grundsätzlich immer das Recht zu schweigen. Wobei das nicht in jedem Fall klug ist. Ein Geständnis wirkt sich immer schuldmildern aus. Wenn die Sache sowieso klar ist, hat man da auch nichts zu verlieren. Und wenn man unschuldig ist, hat man ohnehin oft das Bedürfnis da etwas klarzustellen.
Bin nicht der Täter also kann ich auch nichts gestehen. Es geht um meinen Kumpel, wenn ich die wahrheit sage, habe ich ihn verraten und das will ich nicht
Als Zeuge bist Du verpflichtet wahrheitsgemäß auszusagen. Ansonsten machst Du Dich wegen Strafvereitelung nach § 258 StGB selbst strafbar.
Ich will doch garnicht lügen. Ich will schweigen. Lügen ist verboten das weiß ich aber darf ich die aussage verweigern?
Nein, vor Gericht darfst du, wie schon geschrieben, nicht schweigen. Wenn dein "Freund" den Arsch in der Hose hat, wird er dich nicht opfern, nur um aus der Sache rauszukommen. Wenn nicht, würde ich so einen Gimp nicht meinen Freund nennen.
Lügen ist verboten das weiß ich aber darf ich die aussage verweigern?
Nein, als Zeuge bist Du zur Aussage verpflichtet. Sonst machst du Dich selbst strafbar. Ausnahme davon würden nur gelten, wenn Ihr verwandt, verheiratet oder verlobt wäret.
Du musst auf alle Fälle eine Aussage machen mit Angaben zu Deiner Person.
Zur Sache: Da kommt es darauf an, ob Du als Beschuldigter oder als Zeuge vernommen wirst. Als Beschuldigter kannst Du auf alle Fälle eine Zeugenaussage verweigern. Wenn Du als Zeuge vernommen wirst, dann kannst Du die Aussage auch verweigern, wenn es um kein Kapitalverbrechen geht. Aber das gilt nicht mehr, wenn Du vor Gericht bist. Dann ist eine Auskunftsverweigerung nur noch zulässig, wenn es darum geht, Dich oder einen nahen Angehörigen zu schützen.
Als Beschuldigter kannst Du auf alle Fälle eine Zeugenaussage verweigern
Als Beschuldigter macht man keine Zeugenaussagen, das machen nur Zeugen.
Als Beschuldigter muss man generell nichts sagen und auch als Zeuge, kann dich die Polizei nicht zwingen. Du kannst also deine Aussage dort ohne Konsequenzen verweigern. Vor Gericht sieht es allerdings anders aus. Also sollte es zu einen Verfahren kommen und du wirst als Zeuge vorgeladen, musst du dort aussagen und zwar wahrheitsgemäß, sonst bist du selber wegen Falschaussage dran.
Was würde passieren wenn ich vor Gericht nichts sage? (so weit wird es zwar nicht kommen aber ich meine jetzt Theoretisch) weil er mich danach hassen wird
Dann kann das Gericht Beugehaft anordnen. Das heißt, du wirst selbst verhaftet, bis du eine Aussage vor Gericht machst.
Wenn du minderjährig bis, könntest Du darauf bestehen, dass deine Eltern dabei sind oder vorher informiert werden.
Wenn du Dich selber oder Angehörige (Eltern, Geschwister, Großeltern, Ehepartner, Verlobte) einer Straftat bezichtigen oder belasten würdest, dann darfst du schweigen.
Trifft das nicht zu, darf man es nicht.
Also dürfen die mich zwingen etwas zu sagen?
würdest du denn Dich oder einen Verwandten belasten?
Ist das nicht der Fall, könnte es eventuell dazu kommen, dass du eine Geldstrafe bekommst oder in Beugehaft kommst.
Bei einer Falschaussage (wenn man sie dir nachweisen kann) gibt es auch eine Strafe. Und meist kommt sowas immer irgendwie raus.
Aber er wird mich dann hassen