Versuchter Mord, was jetzt?

4 Antworten

Das ist ein schwere Anschuldigung.

Wenn Du es nicht anzeigst ist es allerdings nicht strafbar.

Machst Du aber eine Anzeige und das erweist sich als wissentlich falsch, kannst Du Dich warm anziehen.

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 20:41

Es würde sich als gar nichts (ausser Aussage gegen Aussage) erweisen, da es weder Zeugen noch sont irgendwelche Beweismittel in dieser Hinsicht gibt.

Jetzt nicht mehr. Wenn jemand vorher erfahren hätte, dass du umgebracht werden sollst und hätte nichts getan, um es zu verhindern, wäre es strafbar gewesen. Aber du konntest ja entkommen und wenn du selbst es nicht anzeigst, ist das nicht strafbar.

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 20:42

Danke.

Nein, machen die nicht.

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 00:01

Ok

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 20:38

Ich dachte nur wegen Nichtanzeige schwerer Straftaten.

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 20:37

Danke.

Hallo,

die Tötungsabsicht hast du dokumentiert. „(KEIN Scherz)“. Einige, die hier mitlesen, müssten von Amt an ermitteln.

Deine IP-Adresse ist kurzfristig gespeichert. Oder war es „nur“ die Vortäuschung einer Straftat?

Grüße

Jens

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 00:31

Ich habe diese Frage gestellt, in der Hoffnung, dass man mir hier insoweit weiterhilft, dass ich weiß, ob ich verpflichtet bin, diese gegen mich gerichtete Straftat zu melden. Doch anscheinend gehen hier alle davon aus, dass ich (siehe "Das ist ein schwere Anschuldigung.") irgendwelche Verleumdungen publizieren will. Mir stellt sich jetzt die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage Sie/Der Server berechtigt sind/ist, meine IP-Adresse zu speichern, da es dafür genaue gesetzliche Vorschriften gibt. Wenn irgendwelche Ermittlungen die Aussicht hätten, dass der Täter geschnappt wird, dann hätte ich mich umgehend an die Behörden gewendet.

Da dies aber nicht der Fall ist, stelle ich mir die Frage, was irgendwelche Ermittlungen von Amtswegen für einen Erfolg haben sollen.

Jens5605  27.04.2019, 01:03
@Hydrogeniumion

Hallo,

für dich und Angehörige besteht kein Anzeigezwang. Es ist weitgehend dir selbst überlassen, wie du auf Morddrohungen reagierst. Wenn du unter Angst erstarrst, wird dir das kaum negativ angerechnet.

Die andere Sache ist, ob Leute, die von deiner Zwangssituation Kenntnis bekommen, handeln sollten.

Verstecke dich bitte nicht!

Grüße

Jens

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 01:06
@Jens5605

Da hast Du Recht.

Ich habe keine Angst zur Polizei zu gehen - mir fehlen Beweise ...

... sollte sich das aber ändern, würde ich natürlich sofort bescheid geben ...

Bist Du vom Server oder was war das mit der IP?

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 01:07
@Hydrogeniumion

Es geht nicht um Morddrohungen, sondern um den Versuch.

Artus01  27.04.2019, 07:34
@Hydrogeniumion
(siehe "Das ist ein schwere Anschuldigung.")

Erkläre doch bitte mal wo und womit ich behauptet habe dass Du hier Verleumdungen publizieren willst?

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 11:41
@Artus01

"Machst Du aber eine Anzeige und das erweist sich als wissentlich falsch, kannst Du Dich warm anziehen."

Warum schreibst Du das?

Das wäre Verleumndung ... aber dazu brauche ich kein Forum ...

Artus01  27.04.2019, 12:24
@Hydrogeniumion

Warum schreibe ich das wohl? Damit Du nicht in ein offenes Messer läufst wenn das Ganze schief geht. Daraus lässt sich nicht implizieren dass ich nicht gleube was Du geschrieben hast. Es ist letztlich nur ein Hinweis für Dich. Wenn ich Deine Geschichte für absolut falsch halte fällt meine Antwort sicher ganz anders aus, wenn ich überhaupt antworte.

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 13:39
@Artus01

Okay. Meine Schuld.

Tut mir leid.

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 00:02

Was haben Sie jetz mit der IP-Adresse vor?

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 00:01

Das ist wirklich passiert.

Hydrogeniumion 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 00:00

Von meiner Seite oder wie?