Roller (Fahren ohne Fahrerlaubnis) Strafen?

4 Antworten

Du hast eine Fahrerlaubnis für eine Mofa, die du aber bei der Kontrolle nicht dabei hattest.

Dein Fahrzeug ist eigentlich ein Roller der auf Mofa gedrosselt ist.

Wenn es tatsächlich auf Mofa gedrosselt wurde, solltest du irgendwelche Dokumente wie ABE bzw. Teilegutachten und eine Rechnung verfügen.

Die Rechnung ist nicht zwingend, sofern ABE oder Teilegutachten vorhanden ist.

Ebenson müsste dein Fahrzeug bei der Versicherung auch als Mofa versichert worden sein.

Dann müsstest du auch offiziel eine kleine Sitzbank-Tasche auf dem Sozius-Sitz in fest montierter Form mitführen.

Trifft alles bei dir zu, dann können Sie dir nichts nachweisen, es sei denn Sie sind dir eine weile mit dem Streifenwagen hinterher gefahren und festgestellt das du die maximale Obergrenze von 30 km/h deutlich überschritten hast.

Und wenn ja, dann kommt es auch darauf an, um wieviel km/h

Wenn Sie irgendwie aus einer Seitenstraße rausgekommen sind, können Sie ohne Messgeräte nichts nachweisen.

Das einzige was Sie machen können, ist eine kleine Strafe wegen fehlendem Führerschein aufbrummen.

das sind immer noch 2 verschiedene Delikte - 

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis - da spielt es keine Rolle wie schnell der Roller war https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

LOFITNESS 
Beitragsersteller
 09.06.2017, 00:45

Pardon, mit einer Prüfbescheinigung, Fahren ohne Führerschein

peterobm  09.06.2017, 01:04
@LOFITNESS

du hast nen Roller der Klasse AM gefahren, mit der Prüfbescheinigung darfst nur 25 - eine Mofa - fahren

Erm das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Eine evtl. Ordnungswidrigkeit fällt neben der möglichen Geld oder Freiheitsstrafe nicht ernsthaft ins Gewicht.

Was hat denn jetzt Fahren ohne Fahrerlaubnis mit der Fahrgeschwindigkeit zu tun??

Vielleicht sollte man bei dir mit der Zulassung zur Fahrprüfung sowieso mal warten. Grund: "Noch zu blöd".

LOFITNESS 
Beitragsersteller
 09.06.2017, 00:42

Mofa 50ccm auf 25 gedrosselt

laserata  09.06.2017, 00:45
@LOFITNESS

Erklär mal genau die Einzelheiten (vielelicht sogar mit einer ganz neuen Frage, die du anders formulierst): 

1) Diese Drosselung auf 25km/h (km/h?), wurde die von einer Werkstatt durchgeführt, gibt es dafür Papiere und vor allem eine Betriebserlaubnis?

2) Hast du einen Führerschein für Mofas?

WENN du tatsächlich schneller als 25km gefahren bist und WENN das Zweirad eine Betriebserlaubnis hat UND 25km/h als Höchstgeschwindigkeit angegeben ist, DANN liegt die Schuld ja nicht bei dir, sondern bei einem fehlerhaften Fahrzeug, also bei derjenigen Stellle/Werkstatt, die den Umbau gemacht hat.

peterobm  09.06.2017, 01:06
@laserata

ich gehe noch weiter - die Drosselung wurde nicht von der Zulassungsstelle eingetragen - was in der Betriebserlaubnis steht - zählt

LOFITNESS 
Beitragsersteller
 09.06.2017, 00:38

Eine Mofa Prüfbescheinigung und die Beamten sind der Meinung, dass Gefährt wäre zu schnell, haben aber keine Beweise, sprich durch einen Prüfstand, oder einen Laser. Nun wird trotzdem eine Anzeige gestellt. Rechtens?

laserata  09.06.2017, 00:40
@LOFITNESS

Was für ein Gefährt war es denn? Ein Roller? Und wenn ja, welcher Klasse?

ZuumZuum  09.06.2017, 06:51
@LOFITNESS

Selbstversändlich ist das rechtens, JEDER Bürger hat die Möglichkeit JEDERZEIT eine Straftat anzuzeigen, warum sollte das gerade ein Polizeibeamter nicht dürfen? Ein begründeter Verdacht reicht aus. Was mich wundert, ist, das sie dein Fahrzeug nicht glech zur Beweismittelsicherung als Tatmittel einkassiert haben. Sieh das als Chance den Umbau, sofern vorhanden, schnellstmöglich zurückzubauen bevor sie die Kiste abholen.