Roller (Fahren ohne Fahrerlaubnis) Strafen?
Mal angenommen, ein Polizist stellt Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dabei hat er nicht festgestellt wie schnell der Roller fährt, also kein Prüfstand etc. Kann eine Anzeige somit überhaupt gestellt werden, wenn es keinen Beweis gibt, wie schnell der Roller fuhr?
Danke im Vorraus
4 Antworten
Du hast eine Fahrerlaubnis für eine Mofa, die du aber bei der Kontrolle nicht dabei hattest.
Dein Fahrzeug ist eigentlich ein Roller der auf Mofa gedrosselt ist.
Wenn es tatsächlich auf Mofa gedrosselt wurde, solltest du irgendwelche Dokumente wie ABE bzw. Teilegutachten und eine Rechnung verfügen.
Die Rechnung ist nicht zwingend, sofern ABE oder Teilegutachten vorhanden ist.
Ebenson müsste dein Fahrzeug bei der Versicherung auch als Mofa versichert worden sein.
Dann müsstest du auch offiziel eine kleine Sitzbank-Tasche auf dem Sozius-Sitz in fest montierter Form mitführen.
Trifft alles bei dir zu, dann können Sie dir nichts nachweisen, es sei denn Sie sind dir eine weile mit dem Streifenwagen hinterher gefahren und festgestellt das du die maximale Obergrenze von 30 km/h deutlich überschritten hast.
Und wenn ja, dann kommt es auch darauf an, um wieviel km/h
Wenn Sie irgendwie aus einer Seitenstraße rausgekommen sind, können Sie ohne Messgeräte nichts nachweisen.
Das einzige was Sie machen können, ist eine kleine Strafe wegen fehlendem Führerschein aufbrummen.
das sind immer noch 2 verschiedene Delikte -
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis - da spielt es keine Rolle wie schnell der Roller war https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
du hast nen Roller der Klasse AM gefahren, mit der Prüfbescheinigung darfst nur 25 - eine Mofa - fahren
Erm das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Eine evtl. Ordnungswidrigkeit fällt neben der möglichen Geld oder Freiheitsstrafe nicht ernsthaft ins Gewicht.
Was hat denn jetzt Fahren ohne Fahrerlaubnis mit der Fahrgeschwindigkeit zu tun??
Vielleicht sollte man bei dir mit der Zulassung zur Fahrprüfung sowieso mal warten. Grund: "Noch zu blöd".
Mofa 50ccm auf 25 gedrosselt
Erklär mal genau die Einzelheiten (vielelicht sogar mit einer ganz neuen Frage, die du anders formulierst):
1) Diese Drosselung auf 25km/h (km/h?), wurde die von einer Werkstatt durchgeführt, gibt es dafür Papiere und vor allem eine Betriebserlaubnis?
2) Hast du einen Führerschein für Mofas?
WENN du tatsächlich schneller als 25km gefahren bist und WENN das Zweirad eine Betriebserlaubnis hat UND 25km/h als Höchstgeschwindigkeit angegeben ist, DANN liegt die Schuld ja nicht bei dir, sondern bei einem fehlerhaften Fahrzeug, also bei derjenigen Stellle/Werkstatt, die den Umbau gemacht hat.
ich gehe noch weiter - die Drosselung wurde nicht von der Zulassungsstelle eingetragen - was in der Betriebserlaubnis steht - zählt
Eine Mofa Prüfbescheinigung und die Beamten sind der Meinung, dass Gefährt wäre zu schnell, haben aber keine Beweise, sprich durch einen Prüfstand, oder einen Laser. Nun wird trotzdem eine Anzeige gestellt. Rechtens?
Was für ein Gefährt war es denn? Ein Roller? Und wenn ja, welcher Klasse?
Selbstversändlich ist das rechtens, JEDER Bürger hat die Möglichkeit JEDERZEIT eine Straftat anzuzeigen, warum sollte das gerade ein Polizeibeamter nicht dürfen? Ein begründeter Verdacht reicht aus. Was mich wundert, ist, das sie dein Fahrzeug nicht glech zur Beweismittelsicherung als Tatmittel einkassiert haben. Sieh das als Chance den Umbau, sofern vorhanden, schnellstmöglich zurückzubauen bevor sie die Kiste abholen.
Pardon, mit einer Prüfbescheinigung, Fahren ohne Führerschein