Stimmt das so.. was sie behaupten:?
Ich habe vor ein paar tagen Mein vertrag (bei der schülerhilfe wiederrufen) weil die einfach nichts taugen.. jetz habe ich eine nachricht von ihnen erhalten und wollet fragen ob das so richtig ist:
Bei ihrer Anmeldung haben sie sich für unsere Dienstleistung entschieden.Da die anmeldung nicht online erfoolgte und es sich auch nicht um ein Haustürgeschäft handelt,sind wir an kein widerrufsredcht gebunden (§312 BGB). Durch ihre unterschift wurde die anmeldung rechtsgültig und endet nach ablauf der verinbarten mindestlaufzeit.
3 Antworten
das ist richtig... nur bei telefonischer oder online getätigter auftragserteilung hast du das gesetzliche recht auf einen 14tägigen widerruf.. alles andere wäre eine kulanzentscheidung
Ja das stimmt grundsätzlich.
Einzigen Weg sehe ich gerade in einer außerordentlichen Kündigung, dafür müssten aber schon wirklich triftige Gründe vorliegen (z.B. extrem inkompetente Hilfe, Leistungsverweigerung o.ä.), die man auch nachweisen müsste.
schau mal hier, da wird ein ähnlicher Fall behandelt: http://www.frag-einen-anwalt.de/Schuelernachhilfe-vorzeitig-kuendigen---f32950.html
Eventuell kann auch ein Gang zur Verbraucherzentrale helfen
Hey,
Das könnte schon so hinkommen.
Das ist wie eine Kündigungsfrist.
Ich glaube das hängt auch mit dem Abrechnen zusammen.
LG
Wir sitzen. zu 7 in einem raum & ich bekomme von den 90min villeicht 3min hilfe zu meinen hausaufgaben/übungen