Stimmt das so.. was sie behaupten:?

3 Antworten

das ist richtig... nur bei telefonischer oder online getätigter auftragserteilung hast du das gesetzliche recht auf einen 14tägigen widerruf.. alles andere wäre eine kulanzentscheidung

Ja das stimmt grundsätzlich.

Einzigen Weg sehe ich gerade in einer außerordentlichen Kündigung, dafür müssten aber schon wirklich triftige Gründe vorliegen (z.B. extrem inkompetente Hilfe, Leistungsverweigerung o.ä.), die man auch nachweisen müsste.

Hey,

Das könnte schon so hinkommen.

Das ist wie eine Kündigungsfrist.

Ich glaube das hängt auch mit dem Abrechnen zusammen.

LG