Stiefvater geschlagen - Anzeige auch nach einiger Zeit noch möglich?
Ich (w/15) habe von Anfang 2007 - Ende 2010 bei meiner Mutter und ihrem Mann, meinem Stiefvater und dem Vater meiner kleinen Schwester (3) gewohnt. Mein Stiefvater hat meinen Bruder(16) und mich oft geschlagen, geschüttelt, kalt abgeduscht und an den Ohren gezogen sodass am nächsten Tag alles hinter den Ohren angeschwollen war und gebrannt hat. Meine Frage ist jetzt, ob ich vielleicht in ein paar Jahren, heißt wenn ich 20 bin oder so, ihn wegen Körperverletzung anklagen könnte und evtl auch Schmerzensgeld verlangen könnte ? Da die Schäden (posttraumatische Belastungsstörung etc.) oft auch erst Jahre später auftauchen müsste es doch eigentlich gehen oder ? Ich würds ja jetzt schon machen, möchte es aber nicht, wegen meiner keinen Schwester, die jedes Wochenende zu uns kommt, und ich will nicht, dass es dann irgendwie Stress gibt zwischen dem noch Mann meiner mum und ihr.
11 Antworten
Die Verjährungsfrist für derartige Delikte beträgt gem. § 78 StGB Nr. 4 nur 5 Jahre. Danach kannst du nichts mehr machen.
Die strafrechtliche und die zivilrechtliche Seite musst du hier trennen. Die Strafanzeige befasst sich ausschliesslich mit der Bestrafung des Täters. Nur im Rahmen eines Zivilverfahrens kannst du Schadenersatz geltend machen.
Um dies jedoch durchzuziehen, bräuchtest du belastbare Beweise. Desweiteren stellt sich natürlich die Frage, inwieweit du das alleine durchsetzen könntest, da du deine Mutter zwingen würdest, sich für eine Seite zu entscheiden und ich mir nicht sicher bin, ob sie sich wirklich auf deine Seite stellt.
bis jetzt scheint keiner genau genug gelesen zu haben um zu erkennnen, dass meine mum sich schon von ihm getrennt hat und jetzt mit mir und meinem bro alleine wohnt. meine schwester besucht uns immer am wochenende da wir in der gleichen stadt wie sie und ihr vater wohnen. Trotzdem danke für deine antwort, war bis jetzt die einzige die meine frage beantwortet hat.
Ehe Du zum Weißen Ring gehst, kannst Du beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag nach dem OEG stellen. Das OpferEntschädigungsGesetz ist auch bei häuslicher Gewalt anwendbar (der Weiße Ring verweist auch nur darauf, aber kassiert Geld!).
Du solltest aber Beweise haben, wie ärztliche Befunde der Misshandlung, frühere Anzeige bei der Polizei, ansonsten hast Du keine Chance, das glaubhaft zu machen.
Eine posttraumatische Belastungsstörung als Diagnose liegt nicht vor, denn dazu gehört die Trauma-Definition eines lebensbedrohlichen Ereignisses, das geeignet ist, bei jedem Menschen schwere psychische Schäden hervorzurufen.
Eine Zivilklage ist immer möglich, aber dazu brauchst Du einen Rechtsanwalt, und verjährt scheint das alles auch zu sein.
Deiner Mutter zuliebe überleg Dir Deine Schritte sehr gut, die auch als Rache ausgelegt werden können. Wenn Deine Mutter ihren Mann liebt, erreichst Du bei ihr eher das Gegenteil.
woher willst du denn wissen was bei mir diagnostiziert ist bzw diagnostiziert wird ?
bis du 21 kannst du ihn auf jeden fall anzeigen, solltest du auch tun. danach geht es glaube ich nicht mehr. weiß aber leider nicht mehr warum, hab es aber schon mal gelesen, weil ich das selbe Problem hatte.
also bitte BITTE geh zur Polizei und zeig ihn an!! es geht um dich und deine Gesundheit!!!
Ich würde ihn jetzt Anzeigen!
Mach Fotos an den Körperstellen wo er euch verletzt und Videos. Geh zur Polizei und gib ihnen das Beweismaterial.
Wenn du dir und euch allen einen Gefallen tun willst, dann zeige ihn direkt an. Damit schützt du deine kleine Schwester definitiv mehr als zu warten bis sie auch "dran" ist.
Es später zu machen geht allerdings auch. Es gibt ja auch viele Vergewaltigungsopfer, die sich erst jahre später überwinden können, zur Polizei zu gehen.
Solange die ganze Sache nicht verjährt ist (wie die Verjährungsfrist in diesem Fall ist, weiß ich nicht), geht das. Wenn du zu lange wartest, kommt er irgendwann straffrei davon.
Damit wollte ich nur ein anderes Beispiel einer Straftat aufzeigen, bei dem der Täter auch später noch belangt werden kann und wo die Opfer aus verschiedenen Gründen manchmal lange brauchen, die Tat anzuzeigen.
Ich habe ja auch extra nochmal dabei geschrieben, dass es geht, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ich habe nicht gesagt, dass die Frist dieselbe ist wie bei einer Vergewaltigung.
es ist eventuell verwirrend, so ein Beispiel zu nennen^^
Ich finde, wenn man nicht soviel interpretiert sondern einfach nur liest, was da steht, sollte das eigentlich relativ klar sein.
Aber vielleicht hab ich da auch schon um zu viele Ecken gedacht. Am Verständlichsten ist es immer für den Autor ;)
Die Verjährungsfristen bei Vergewaltigung ist eine andere als der Fall der hier vorliegt das ist nicht vergleichbar