Psychologisches Gutachten wegen Schmerzensgeld?

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Hallo evath,

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Psychologisches Gutachten wegen Schmerzensgeld?

Antwort:

Begutachtungen erfolgen in der Regel auf der Basis von Akten (Arzt-/Entlassungsberichten) wo genau erfaßt und beschrieben sein muß, wie sich gesundheitliche (auch psychische Schädigungen) auf Dauer auswirken!

Wenn Sie also Schmerzensgeld geltend machen wollen, dann liegt es ja logischerweise in Ihrem ureigenen Interesse, Ihre Schädigungen/Schmerzen usw. möglichst plausibel nachzuweisen!

Auch psychische Schädigungen sind Schmerzen, welche die Seele schädigen und diese seelischen Schäden ist oft sehr komplex und besonders langwierig!

Hier gehört also der gesamte Mensch auf den Prüfstand (Psychosomatik = Körper - Geist und Seele!

https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Psychosomatische-Ambulanz.139083.0.html

Lassen Sie sich zum Beispiel in Heidelberg umfassend untersuchen und Ihren Zustand umfassen beurteilen!

Diesen ausführlichen Entlassungsbericht legen Sie dann dem Gutachter vor, dem Sie sich vorstellen sollen!

Keine Angst, auch der Gutachter ist nur ein Mensch und kocht auch nur mit Wasser!

http://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-vorbereitung-auf-gutachtenstermin-nf.pdf

Lesen Sie unter folgendem Link, auf was es bei einer Begutachtung grundsätzlich ankommt, das ist im Prinzip immer dasselbe:

http://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-das-aeztliche-gutachten.pdf

Klären Sie auch, ob Sie zum Gutachtertermin eine Begleitperson mitbringen dürfen, lassen Sie sich nicht abwimmeln!

http://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%A4tter

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Der/die Gutachterin wird vom Gericht bestimmt. Ein Gutachter ist kein Therapeut, den kannst du nicht nach Sympathie aussuchen. Sonst würde der Richter oder die Gegenseite das Gutachten dann als Gefälligkeitsgutachten werten.

Verwechsel bitte nicht das Gutachten mit einer Therapie oder therapeutischen Sitzung. Natürlich hast du das Recht, Fragen auch abzulehnen, bzw. nicht zu beantworten, aber der Gutachter hat auch das Recht, daraus seine Schlüsse zu ziehen.

Der Gutachter wird vom Gericht bestimmt. Normalerweise hast du kein Mitspracherecht, ob Mann oder Frau. Hast du einen Anwalt, vielleicht kann er dem Richter ja klar machen, dass du dich nur einem männlichen oder weiblichen Gutachter öffnen kannst (wegen Ängsten oder ...)

Andrea1964  04.02.2018, 23:33

Bleibe auf jeden Fall bei der Wahrheit. Wenn dir zum Weinen ist, dann weine. Bist du in ärztlicher/psychologischer Behandlung? Falls ja, lass dir in ärztlichen Berichten deine Probleme bescheinigen.

bekommst du schmerzensgeld oder mußt du zahlen

evath 
Beitragsersteller
 04.02.2018, 23:22

Ich bekomme es nach einer Straftat. Je nachdem wie schlimm meine psychologischen Probleme als Folge daraus sind

rafaelmitoma  04.02.2018, 23:25
@evath

du schilderst den vorfall so wie er war, davor braucht man keine angst haben

verreisterNutzer  04.02.2018, 23:27
@evath

In dem Fall hast du schon mal die besten Chancen einen Gutachter zu haben der nicht ganz vollkommen unparteiisch bleibt und dir ehr helfen wird als dir zu schaden, außer er merkt das du ihn verarschen willst