Psychologisches Gutachten wegen Schmerzensgeld?
Bei mir wurde gerichtlich ein psychologisches Gutachten eingefordert. Es geht um die Bemessung von Schmerzensgeld. Ich habe grosse Angst davor. Musste so etwas schonmal jemand hier machen? Wir lange/oft dauert so etwas? Gibt es Fragen die ich nicht beantworten muss? Habe ich Mitspracherecht bei der Auswahl des Psychologen - Mann oder Frau etc. Was ist wenn die a ausgewählte Person nicht mein Fall ist sprich ich mich bei ihr nicht öffnen kann und so ein Gutachten nicht objektiv entstehen kann?
4 Antworten
Hallo evath,
Sie schreiben:
Psychologisches Gutachten wegen Schmerzensgeld?
Antwort:
Begutachtungen erfolgen in der Regel auf der Basis von Akten (Arzt-/Entlassungsberichten) wo genau erfaßt und beschrieben sein muß, wie sich gesundheitliche (auch psychische Schädigungen) auf Dauer auswirken!
Wenn Sie also Schmerzensgeld geltend machen wollen, dann liegt es ja logischerweise in Ihrem ureigenen Interesse, Ihre Schädigungen/Schmerzen usw. möglichst plausibel nachzuweisen!
Auch psychische Schädigungen sind Schmerzen, welche die Seele schädigen und diese seelischen Schäden ist oft sehr komplex und besonders langwierig!
Hier gehört also der gesamte Mensch auf den Prüfstand (Psychosomatik = Körper - Geist und Seele!
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Psychosomatische-Ambulanz.139083.0.html
Lassen Sie sich zum Beispiel in Heidelberg umfassend untersuchen und Ihren Zustand umfassen beurteilen!
Diesen ausführlichen Entlassungsbericht legen Sie dann dem Gutachter vor, dem Sie sich vorstellen sollen!
Keine Angst, auch der Gutachter ist nur ein Mensch und kocht auch nur mit Wasser!
Lesen Sie unter folgendem Link, auf was es bei einer Begutachtung grundsätzlich ankommt, das ist im Prinzip immer dasselbe:
http://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-das-aeztliche-gutachten.pdf
Klären Sie auch, ob Sie zum Gutachtertermin eine Begleitperson mitbringen dürfen, lassen Sie sich nicht abwimmeln!
http://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%A4tter
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Der/die Gutachterin wird vom Gericht bestimmt. Ein Gutachter ist kein Therapeut, den kannst du nicht nach Sympathie aussuchen. Sonst würde der Richter oder die Gegenseite das Gutachten dann als Gefälligkeitsgutachten werten.
Verwechsel bitte nicht das Gutachten mit einer Therapie oder therapeutischen Sitzung. Natürlich hast du das Recht, Fragen auch abzulehnen, bzw. nicht zu beantworten, aber der Gutachter hat auch das Recht, daraus seine Schlüsse zu ziehen.
Der Gutachter wird vom Gericht bestimmt. Normalerweise hast du kein Mitspracherecht, ob Mann oder Frau. Hast du einen Anwalt, vielleicht kann er dem Richter ja klar machen, dass du dich nur einem männlichen oder weiblichen Gutachter öffnen kannst (wegen Ängsten oder ...)
Bleibe auf jeden Fall bei der Wahrheit. Wenn dir zum Weinen ist, dann weine. Bist du in ärztlicher/psychologischer Behandlung? Falls ja, lass dir in ärztlichen Berichten deine Probleme bescheinigen.
bekommst du schmerzensgeld oder mußt du zahlen
du schilderst den vorfall so wie er war, davor braucht man keine angst haben
In dem Fall hast du schon mal die besten Chancen einen Gutachter zu haben der nicht ganz vollkommen unparteiisch bleibt und dir ehr helfen wird als dir zu schaden, außer er merkt das du ihn verarschen willst
Ich bekomme es nach einer Straftat. Je nachdem wie schlimm meine psychologischen Probleme als Folge daraus sind