Steuervorauszahlung, was muss bezahlt werden?`

Steuern - (Steuern, Finanzamt)

2 Antworten

Einkommensteuer-Vorrauszahlung ist immer vierteljährlich fällig. Also zum 10.03., 10.06.10.09 und 10.12. Es sind diese 450 plus die beiden anderen Beträge, das ist dann Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Schau nochmal genau hin, denn das müßtedie VZ für 2014 sein und die weiteren Jahre, also 2015 sind auch aufgeführt. Das gilt so lange bis du deine Einkommersteuererklärung abgibst (deshalb vorerst auch für weitere Jahre) und danach können sich diese Vorrauszahlungen ändern bzw. es kommt danach ein neuer Bescheid

Da steht was du 2014 und was du 2015 bezahlen muß. Das für 2015 gilt auch für die folgenden Jahre, wenn sich nichts ändert.

unixp 
Beitragsersteller
 08.03.2014, 12:14

Und was muss ich nun bis zum 10. März 2014, also bis Montag überweisen??

MsNefertari  08.03.2014, 12:35
@unixp

Tabellen lesen ist schon schwer.

Die Vz entrichten musst du erst ab dem 10. Juni 2014.