Steuervorauszahlung warum so hoch und wie ändern?

4 Antworten

Das FA geht gerne davon aus, das jeder jedes Jahr mehr verdient. Deine Nachzahlung wurde wahrscheinlich auch nicht auf Grund normaler Gehaltszahlungen sondern anderer Einkünfte fällig. Ist absehbar, das diese nun geringer ausfallen werden und du kannst das glaubhaft darlegen, dann ruf einfach deinen Sachbearbeiter an (TelNr. steht ja auf dem St-Bescheid drauf).

Lege den Sachverhalt dar und ggf. wird er einen neuen, niedrigeren Vorauszahlungsbescheid erlassen. (Man kann sogar mit den Beamten des FA reden!!! Vieleicht nicht immer mit dem gewünschten Erfolg, aber es kommt auf einen Versuch an)

Hallo Chrtan,

wie mein Vorredner ja schon geschrieben hat geht das FA gerne davon aus, dass man von Jahr zu Jahr mehr Gewinn macht und somit mehr zu versteuern ist.

Ein klärendes Telefonat mit deinem Sachbearbeiter kann da wahre Wunder wirken, muss aber nicht... Da Du schreibst, dass der Steuerbescheid "nun" kam wird dieser erst im nächsten Monat "fest". Sollte das Telefonat nichts bringen bleibt Dir noch die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Das kannst Du ganz einfach formlos schriftlich oder zur Niederschrift beim FA "machen".

Bsp.:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen meinen Bescheid über die Einkommensteuervorauszahlungen 2016/2017 Einspruch ein. 

Zur Begründung führe ich an, dass....

Wenn Du dann noch anhand von Zahlen glaubhaft machen kannst, dass diese Vorauszahlung zu hoch angesetzt ist, sollte einer Änderung des Bescheides nichts mehr im Wege stehen.

wfwbinder  24.08.2016, 21:25

Einspruch ist hier nicht richtig. Die Festsetzungen von Vorauszahlungen sind stets Steuerfestsetzungen unter Vorbehalt der Nachprüfung.

Ein einfacher Antrag auf Herabsetzung ist das richtige Mittel.

Im Übrigen genau richtig.

SteuerschweinDE  24.08.2016, 21:36
@wfwbinder

Ok, ich gebe zu, dass ich gerne "mit Kanonen auf Spatzen schieße" und an den "einfachen" Herabsetzungsantrag nicht gedacht hatte. 0:-)

Trotzdem wundere ich mich über Ihre Aussage, dass der "Einspruch nicht richtig" wäre... 

Rz. 78

Gegen den Vorauszahlungsbescheid, den Anpassungsbescheid und gegen den eine Herabsetzung ablehnenden Bescheid ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vorauszahlungsbescheid mit dem ESt-Bescheid in einer Urkunde verbunden ist (Rz. 73). Die Anfechtung des ESt-Bescheids ist daher keine Anfechtung auch des Vorauszahlungsbescheid

Dißars, in Frotscher/Geurts, EStG, § 37 EStG Rz. 78, Stand: 04.02.2015

Somit sollte der Einspruch zwar sicherlich unnötig sein, aber doch durchaus nicht "falsch"; oder sollte ich mich hier irren?

1. Gibt es die Option sich den Bescheid genau anzusehen, wie die Vorauszahlungen zustande kommen. Die sind nicht geschätzt, sondern da ist eine Berechnung dabei.

2. Man kann jederzeit einen Herabsetzungsantrag stellen.

10 Minuten Arbeit und fertig.

Chrtan 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 21:36

Zu wenig Einkommensteuer. Soli und Kirche. Bei meinem Mann

wfwbinder  24.08.2016, 22:06
@Chrtan

????????

In dem Bescheid ist garantiert eine Berechnung, wo die Einkünfte angegeben sind, die zur Berechnung der Vorauszahlungen angesetzt wurden.

Sind die ebenso hoch wie die Einkünfte 2015, oder höher?

Das ist dann auch die Basis für den Herabsetzungsantrag.

So kennt Ihr ja die Einkünfte 2016 schon in etwa und könnt die in einem Herabsetzungsantrag nennen.

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