Steuern nachzahlen wegen Krankengeld?
Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt: jemand bezieht 2 Jahre Krankengeld und dann wird sein Antrag auf (Früh)Rente genehmigt. Im Jahr 2014 hat er ca 17000 Euro Krankengeld erhalten. Im Frühjahr 2015, nachdem der Rentenantrag bewilligt wurde, zahlt Ihm der (Ex)Arbeitgeber ca. 9000 Euro an ausstehendem Urlaubsgeld, Überstundenvergütung usw. Lt. Steuerbescheid für 2014 hat derjenige nun ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 3000 Euro. Soll aber fast 500 Euro nachzahlen, offenbar wegen des sogenannte Progressionsvorbehalts. Ist das so korrekt? Gibt es Möglichkeiten, mit Aussicht auf Erfolg, Einspruch einzulegen? Für Tipps: danke im Voraus!
5 Antworten
Hallo kosmopolit,
wer Lohnersatzleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 oder Kurzarbeitergeld bekommt muss immer
1. eine Einkommensteuererklärung abgeben
2. damit rechnen dass es wegen der Lohnersatzleistungen zu einer Enkommensteuernachzahlung kommt.
Ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ist nur dann sinnvoll, wenn man nachweisen kann dass er falsch ist. (Es gibt natürlich noch andere Gründe.) Da du keinerlei Kenntnisse im Steuerrecht hast, musst du deinen Einkommensteuerbescheid von einem zugelassenen Fachmann kostenpflichtig prüfen lassen. (Lohnsteuerverein, Steuerberater, Steueranwalt)
Rentner mit Rentenbeginn im Jahr 2015 müssen laut Veröffentlichung der Bundesregierung schon ab einer monatlichen Bruttorenten von nur 1.191 € Einkommensteuer zahlen.
Haben Rentner weitere Einkünfte, wie z.B. Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Riesterrente, private Renten, Mieteinnahmen, so sind schon bei noch niedrigeren Bruttorenten Steuern fällig.
Rentner, die tatsächlich Einkomensteuer zahlen müssen, sollten jedes Jahr eine vollständige Einkommensteuererklärung abgeben um nicht zu viel Steuer zahlen zu müssen.
Für Rentner, die tatsächlich Einkommensteuer zahlen müssen, werden vierteljährige Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgelegt.
Ja - Lohnersatzleistungen (auch Elterngeld, ALG1) unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Bedeutet: wird zwar steuerfrei ausgezahlt aber man ist verpflichtet einen Lohnsteuerjahresausgleich einzureichen und wird dann vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Blöd aber leider korrekt.
staatliche Transferleistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber teilweise dem Progressionsvorbehalt.
Zusammen mit anderen Einkünften kann es dann dazu kommen dass eine höherer Steuer %-Satz fällig wird.
Vorischt mit den Begriffen:
Transferleistungen sind Grundsicherungsleistungen z.B. SGB II und XII, diese sind steuerfinanziert und daher in der Auszahlung steurfrei.
Was du meinst sind Entgeltersatzleistungen, diese sind zumeist beitragsfinanziert über die Sozialversicherung (z.B. ALG I oder KG). Was alles dazu gehört steht in § 32b EStG aufgelistet! Steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.
jemand bezieht 2 Jahre Krankengeld
Das kann ja schon mal nicht stimmen. Krankengeld läuft maximal 72 Wochen.
Ist das so korrekt?
Na klar. Gesetzliches Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) und erhöht daher die zu zahlende Einkommensteuer.
Bester Tipp: Steuerberater aufsuchen...
Nein, eine "normale" Beratung kostet niemals 200 Euro oder mehr!
Dann kommen zu den knapp 500 Euro Nachzahlung noch 200 Euro oder mehr für den Steuerberater dazu ...