Halbes Jahr Angestellt, halbes Jahr ALG 1 - Steuern nachzahlen?

4 Antworten

MenschmitPlan, reichen die Angaben die im Link sind nicht aus? Also ich habe keine besonders hohen Ausgaben gehabt, die Werbekostenpauschale wird sicher nicht überschritten. Ich bekomme im Monat 895 € ALG, bis 1.7. habe ich 16207 Euro Bruttoeinkommen gehabt. LSK 1, ledig, keine Kinder. Ich dachte ja, mit diesem Rechner vom Bay. Landesamt für Steuern würde ich nun ein Ergebnis bekommen, mit dem ich was anfangen kann. Aber irgendwie finde ich es utopisch, dass ich da über 700 noch zahlen müsste.

Da du aber schreibst, ich bin sowieso verpflichtet, für dieses Jahr einzureichen, habe ich ja gar keine Wahl mehr und werde das dann auch tun. Etwas beängstigend, dass ich dann aber noch für die ALkeit bestraft werde mit Nachzahlungen, finde ich es schon.

Was genau hat es denn mit dem Grundfreibetrag auf sich, 8000 Einkommen, oder gezahlte Steuern, oder ALG 1?

MenschMitPlan  29.10.2012, 12:07

Du hast diesen Rechner auf der von dir angegebenen Seite nicht verstanden. Du versteuerst nach Grundtarif, nicht nach Splittingtarif. Das zu versteuernde Einkommen sind nicht deine Bruttoeinnahmen, sondern bereits die Einkünfte abzgl. Sonderausgaben und außergew. Belastungen. Die Einkommensteuer, die als Ergebnis angegeben wird, ist die Jahressteuerbelastung, davon werden die bereits gezahlten Lohnsteuern noch abgezogen. Wenn du alles korrekt eingeben würdest, sieht es wohl eher nach einer Erstattung als einer Nachzahlung aus.

Bis 8.004 € zu versteuerndes Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.

Dass auf AlG I auch ein wenig Steuer anfällt, ist nur gerecht, da jeder andere, der normal verdient, ja auch sämtliche Einnahmen versteuern muss...

Es ist ja aber so, wenn man einmal eingereicht hat, dann muss man das ja auch im Folgejahr tun.

Dass sich so ein Blödsinn so hartnäckig in den Köpfen hält! Unglaublich...

Dieses Jahr habe ich die 1. Hälfte gearbeitet und bin die 2. Hälfte arbeitslos (ALG1)

Der Bezug von Lohnersatzleistung über 410 € verpflichtet dich dazu, eine Steuererklärung abzugeben. Da die Leistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kann es durchaus zu einer Nachzahlung kommen, muss aber nicht sein. Kann man nur mit konkreten Angaben ermitteln.

Da du nur ein halbes Jahr gearbeitet hast, wirkt sich der Grundfreibetrag von 8.004 € günstig für dich aus. Da dürftest du einen Großteil oder sogar die gesamten Steuern zurück bekommen.

edit:

Antworten wie diese hier, die ich schon in anderen Foren gefunden habe, helfen mir irgendwie nich weiter.. was resultiert denn nun daraus..:

Also: ALihnersatzleistungen unterliegen - wie bereits richtig gesagt - dem Progressionsvorbehalt. Was heißt das? Du hast beipielsweise 15000 EUR verdient und 5000 EUR Lohnersatzleistungen erhalten. Dann musst Du auf die 15000 steuerpflichtiges Einkommen einen Steuersatz bezahlen als hättest Du 20000 eur verdient. Besteuert werden 15000 EUR, aber zum Pzozentsatz von 20000 EUR.