Weshalb hohe Steuernachzahlung obwohl laut Brutto-Netto-Rechner und Abrechnungen alles richtig abgeführt wurde?

5 Antworten

Das geht aber eigentlich alles aus dem Steuerbescheid hervor, nicht umsonst umfasst der mehrere Seiten. Es kann auch sein, dass die entscheidende Information erst in den Erläuterungen steht.

Ansonsten kannst Du die Zahlen, die Dir vorliegen, mit denen aus dem Steuerbescheid vergleichen. Wenn Du unerklärliche Differenzen siehst, müsstest Du entsprechend einen Widerspruch an das Finanzamt schicken (natürlich mit Begründung).

PS:
Wie hast Du denn die Steuererklärung abgegeben? Auf Papier oder mit Software (z.B. Elster)? Bei Elster oder einer anderen Software bekommst Du normalerweise die entsprechenden Sachen live mit.

Mit der aktuellen ELSTER-Version kannst Du Deine Steuererklärung und den Einkommensteuerbescheid  ja mal nachprüfen.

Die neueste Version hat die Nummer 18.6. Kannst Du kostenlos herunterladen (um die 250 MB, läuft nur unter Windows ab Windows 7 - unter Vista angeblich auch noch, was bei mir allerdings nicht geklappt hat).

Hattet Ihr die Steuerklassenkombination III/V?

Dann seid Ihr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, weil diese Kombination oft zu einer Nachzahlung führt.

Und ob bei jedem Arbeitnehmer die Lohnsteuer richtig einbehalten wurde, sagt gar nichts über das Ergebnis der Veranlagung aus.

Aber wenn Ihr über die Nachzahlung so erstaunt seid, erstaunt mich das sehr.

Gehört Ihr wirklich zu den Steuerbürgern, die ihre Steuererklärung in Papierform abgeben, möglicherweise ohne Kopie für die eigenen Unterlagen?

Warum gebt Ihr die Werte nicht wenigstens in das kostenlose ELSTER- Programm ein, um bei einer Proberechnung ein Ergebnis zu erhalten?

Bei richtiger Eingabe wäre die Nachzahlung keine Überraschung.

danilo44 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 12:26

Hallo, danke ja drei und fünf. Widerspruch habe ich bereits eingelegt und die Daten vorhin mal via Elster eingegeben. Da komme ich auf 180 euro weniger an Nachzahlung. Mal sehen was mein Finanzamt dazu sagt. 

Helmuthk  02.09.2017, 17:20
@danilo44

Hast Du auch das Krankengeld als Lohnersatzleistung eingegeben?

Das Krankengeld wird steuerfrei ausbezahlt, obwohl es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das heißt, es wird zwar nicht direkt versteuert, aber indirekt. Es erhöht dein steuerpflichtiges Einkommen und damit auch die % mit denen die Einkommensteuer aus dem sonstigen Buttoentgelt berechnet wird. Dies wird weder vom Arbeitgeber noch vom Krankengeldzahler (Krankenkasse) berücksichtigt. Das ist Punkt 1.

Minijob-Einkommen bleiben generell aus der Einkommensteuer raus. Die werden im Regelfall pauschal direkt vom Arbeitgeber besteuert.

Die Gleitzonenregelung aber nicht. Auch hier kann mit ein Grund liegen, da nun das Einkommen voll angerechnet wird.

Jetzt wird es interessant, welche Lohnsteuerklassen angewendet wurden.

Brutto-Netto-Rechner rechnen dies alles nicht mit ein, auch nicht eventuell andere Einkommensarten, wie z.Bsp. aus Vermietung und Verpachtung.

So mal als Erstes; ansonsten von einem Fachmann/-frau überprüfen lassen. "Nebenher" und ohne Einsicht in die Unterlagen geht das nicht vollständig korrekt.

Jedenfalls ist die Nachzahlung so locker zu erläutern.


Da wir Deine Einkommenssteuererklärung nicht kennen, kann Dir das niemand beantworten.

Brutto/Nettorechner sind recht ungenau.