Steuern bei Webseitenverkauf- bzw. Domainverkauf?
Hallo Leute,
ich habe eine nicht ganz unwichtige Frage. Wie sieht es steuerlich beim Verkauf von Webseiten aus? Also nicht nur der Domain, sondern gleichzeitigem Übertragen der Inhalte?
19% Umsatzsteuer ist wohl klar. Aber wie sieht es mit der Einkommenssteuer aus, insbesondere wenn durch den Verkauf das bisherige Einnahmenmodell (Werbebanner) wegbricht und ich wieder zum Kleinunternehmer ohne UST zurückstufe oder das Gewerbe ganz aufgebe?
Mich steuerlich vom Fachmann beraten lassen, würde ich im Falle einer Verkaufs sowieso, aber ich würde gerne vorher schon eine ungefähre Richtung wissen.
Danke schon mal!
2 Antworten
Das gilt als ganz normale Einnahmen und ist entsprechend im Jahr der Zahlung anzugeben und auch zu versteuern (Anlage G). Ob Du dadurch im Folgejahr zum Kleinunternehmer zurückfällst, spielt überhaupt keine Rolle.
Ob Du auf das Einkommen nicht nur Einkommen-, sondern auch Gewerbesteuer zahlen musst, kommt auf die Höhe der gewerblichen Einnahmen an.
Und ja, 19% Umsatzsteuer ist natürlich richtig und Pflicht, sofern Du umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer bist.
Stichwort Umsatzsteuer: Möglicherweise handelt es sich ja um Betriebsveräißerung im Ganzen.
> Aber wie sieht es mit der Einkommenssteuer aus
Die richtet sich nach der Bilanz bzw. EÜR Deines Betriebs.
Und die hängt wiederum davon ab, ob sich alles, was da verkauft wird, im Eigentum des Betriebs befindet, oder ob z.B. die Domain und/oder die veröffentlichten Texte Dir privat gehören.
Wenn Betriebseigentum verkauft wird, sehe ich keinen Weg zur legalen Steuervermeidung. Es sei denn, wir reden hier von Werten hunderttausend Euro aufwärts, so dass sich die Gründung einer Niederlassung im steuerhinterzieherfreundlichen Ausland lohnt.
Um zu vermeiden, dass noch jemand das missversteht: Die Steuer hängt vom Inhalt der (Bilanz bzw. EÜR) ab. Nicht davon, ob der Gewinn auf die eine oder die andere Art ermittelt wird.
Das ist einfach nur Blödsinn - keine Rechtsquelle angeben, aber mal einfach so die Klappe ganz weit aufreißen.
Was hat das mit der Gewinnermittlungsart zu tun?
Was ist bitte "Betriebseigentum"? Das Steuerrecht kennt nur den Begriff des Betriebsvermögens.
Was sollte die Gründung einer Niederlassung im Ausland bringen? Bite mal ganz konkret darstellen, wie das ablaufaufen soll!