Steuerlicher Verlustvortrag im ersten Arbeitsjahr?
Angenommen, ich habe im Laufe meines Studiums einen Verlustvortrag von 10.000 Euro angesammelt. Nun beginne ich im Herbst eine Arbeit, sodass ich am Ende dieses Jahres ein Bruttoeinkommen von 10.000 Euro erhalte. Der gesamte Verlustvortrag wird dann von diesem Einkommen abgezogen (verfällt also), ohne dass ich Steuern zurückgezahlt bekomme, denn das Bruttoeinkommen von 10.000 liegt sowieso schon unter der Freibetragsgrenze. Ist dieses ungünstige Szenario möglich?
2 Antworten
Ist dieses ungünstige Szenario möglich?
Ja, ist möglich und kommt auch häufiger vor.
Bei einem anzurechnenden Verlustvortrag ist es egal, ob Deine positiven Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegen oder nicht. Dieser wird immer so weit in Abzug gebracht, bis die positiven Einkünfte 0,- betragen oder der Verlust aufgebraucht ist. Dabei ist es auch unerheblich, ob du in dem Abzugsjahr des Verlusts Steuern gezahlt hast oder nicht. Einen Verlustvortrag kann man in der Höhe leider nicht begrenzen, nur der Verlustrücktrag kann in der Abzugshöhe auf Antrag beschränkt werden.
Bei deiner Annahme fehlt allerdings der Gedanke an die angefallenen Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstanden sind, die vor Abzug des Verlustes die Höhe der Einnahmen senkt.
Ja, das geht fast allen so, die nach dem Studium im Oktober oder November anfagen zu arbeiten.
Komisch. Mir ging es damals nicht so.
Richtig. Denn wo kein "Verlust", da kann auch kein Verlust "vorgetragen" werden.
Kommt drauf an. Wenn es tatsächliche 450 €-Jobs sind, dann sind die für dich steuerfrei und brauchen in der Steuererklärung auch nicht erklärt werden. Sie mindern den Verlustvortrag dann nicht.
Rechnet der Arbeitgeber allerdings deinen Arbeitslohn nach deiner Lohnsteuerklasse ab, ist es steuerpflichtiger Arbeitslohn, der nach Abzug der Werbungskosten oder des Werbungskosten-Pauschbetrags den Verlustvortrag mindert.
Vielen Dank @30drahneba und @Thaiwoman für euer Feedback und die super Information mit den 450€ Jobs!! Tolles Forum!
Danke dir, jetzt habe ich leider erst nach dem Posten der Frage (vorher nichts gefunden) ähnliche Fragen gesehen, die die gleichen Antworten geliefert haben.
Darf ich dir gleich nochmal eine weitere Frage stellen? Wie verhält es sich mit Nebenjobs: Angenommen, ich verdiene 10.000 Euro pro Jahr durch Nebenjobs, kann ich mir dann grob gesagt gar keinen Verlustvortrag aufbauen, sondern dieser verpufft effektlos noch im gleichen Jahr?