Kann ich meinen iPad als dualer Student Steuerlich absetzen?

2 Antworten

Zahlst du denn überhaupt Lohnsteuern? Und bei einem Handy (egal welchem) wirst du IMMER auch einen Privatanteil rechnen müssen.

TechPech1984  18.08.2021, 18:01

irgendwas verwechselst du da gerade , anteilig wird beim auto auch nur die kilometerpauschale etc angerechnet , bei telefonie halt die telefoniekosten . aber nicht die anschaffung der geräte lol .

MaxTeibals 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 17:54

Ich bin 19 und mein Gehalt wird 1000€+ betragen, daher lautet die Antwort: Ja ich werde ab dem 01.10 die Lohnsteuer zahlen.

Ich würde gerne meinen im August gekauften iPad steuerlich absetzen, wann wäre der passende Zeitpunkt dafür?

Ich habe gehört man soll es mit einer Steuererklärung machen, aber ich bin mir nicht sicher wann man sowas macht und ob sowas rückwirkend klappt? Wie in diesem Fall beim iPad.

DerHans  18.08.2021, 17:56
@MaxTeibals

Die ESt.-Erklärung erstellst du immer im Laufe des Folgejahres. Für 2021 bekommst du deine Lohnsteuer sowieso komplett zurück, weil du gar nicht an den steuerlichen Grundfreibetrag heran reichst, Und das I-Pad musst du über die Nutzungszeit abschreiben.

MaxTeibals 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 18:01
@DerHans

Also Brutto sind es 1129€ Im 1. Jahr, habe gerade noch einmal nachgeschaut.

Dann muss ich ja die Lohnsteuer zahlen oder nicht?

Und was genau heisst über die Nutzungszeit? Also ich nutze mein iPad tatsächlich nur für das lernen.

Ich dachte ich bekomme die 19% Mehrwertsteuer zurück, liege ich da etwa falsch?

DerHans  18.08.2021, 18:03
@MaxTeibals

Damit erreichst du im Jahr 2021 ja nicht den steuerlichen Grundfreibetrag. Dafür bekommst du deine Lohnsteuer sowieso in voller Höhe erstattet.

MaxTeibals 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 18:04
@DerHans

Das heisst ich kann meinen iPad nicht Steuerlich absetzen?

DerHans  18.08.2021, 18:11
@MaxTeibals

Du kannst ja trotzdem eine ESt.-Erklärung abgeben und einen Verlustvortrag ins nächste Jahr nehmen.

Hipponax  18.08.2021, 17:51

Ein iPad ist ein Tablet.

DerHans  18.08.2021, 17:52
@Hipponax

Da gilt aber das gleiche.

Hipponax  18.08.2021, 17:53
@DerHans

Nicht zwingend.

wurzlsepp668  18.08.2021, 19:12
@Hipponax

jetzt überfordere doch den Experten für Ausbildung und Studium (wie der zu dem Titel gekommen ist, ist mir absolut schleierhaft) nicht mit Fakten! bei steuerlichen Fragen hat er eine Trefferquote von UNTER 10% richtige Antworten!

Als Sonderausgaben im Erststudium.

Dann wenn Sie die Steuererklärung machen.

assistant115  18.08.2021, 18:00

Es ist aber ein duales Studium. Im Rahmen eines Dienstverhältnisses sind es Werbungskosten.

MaxTeibals 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 18:05
@assistant115

Das heisst ich kann es nicht Steuerlich absetzen?

assistant115  18.08.2021, 18:09
@MaxTeibals

Doch klar. 2021 bist du aber sowieso unter dem Grundfreibetrag. Verteile die Brutto-Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer und setze dann ab dem 01.01.2022 das Tablet ab. Gib es aber am besten schon in der Erklärung 2021 an, damit es schon geprüft und in das System über 3 Jahre eingetragen wird.

MaxTeibals 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 18:12
@assistant115

Also muss ich z.B. angeben, ob ich es 2-3 Jahre nutzen möchte?

Ist es besser mehrere oder wenige Jahre anzugeben?

Und ich glaube ich habe es komplett falsch Verstanden. Weil ich dachte, dass man dann die 19% zurück bekommt. Aber ich glaube es wird geschaut wie viel Lohnsteuer man zahlt und davon zieht man dann die 19% des Preises ab, liege ich da richtig? Habe sowas noch nie gelernt und muss echt sagen, dass es kompliziert ist haha

assistant115  18.08.2021, 18:15
@MaxTeibals

Da gibt es eine feste Jahreszahl. Google Mal Nutzungsdauer iPad.

Das hast du tatsächlich falsch verstanden. Die 19% würdest du zurück bekommen, wenn du Unternehmer wärst und die Vorsteuer ziehen könntest.

Der Betrag der sich als Werbungskosten ermittelt, wird von deinem Bruttolohn abgezogen. Es wird also weniger versteuert. Es ist nicht so kompliziert, aber man muss sich etwas damit auseinandersetzen.

MaxTeibals 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 18:18
@assistant115

Vielen Dank für die Erklärung.

Also man schaut wie viel Lohnsteuer man zahlt, z.B. 100€.

Dann gibt man an, dass das iPad z.B. 200€ Kostet und man bekommt 100€ Zurück weil 200-100 gemacht wird?

assistant115  18.08.2021, 18:21
@MaxTeibals

Nein man nimmt deinen Lohn z.B. 4000 und zieht die Abschreibung des IPads ab. Sind noch 3.800 zum versteuern. 2021 wird aber sowieso keine Steuer anfallen, da der Grundfreibetrag bei 9.700€ liegt.

Suche dir für 2021 und 2022 doch einen Lohnsteuerhilfeverein. Wenn dieser da gut erledigt kannst du ihn das auch weiterhin erledigen lassen und brauchst niemals einen Gedanken an Steuern zu verschwenden. Grade auf den Hinblich mit Fahrtkosten zur Arbeit und zur Uni.

MaxTeibals 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 17:54

Wann sollte ich es machen und klappt sowas Rückwirkend?