Steuererklärung für Verlustvortrag abgeben, trotz schon abgegebener Steuererklärung wegen Ferienjob?
Hallo,
ich bin Student (und abgeschlossene Ausbildung) und habe die letzten 3 Jahre jeden Sommer in den Ferien gearbeitet um etwas zu verdienen. Ich habe mir dann über die Steuererklärungen meine gezahlte Lohnsteuer "zurückgeholt", weil ich ja weit über dem Grundfreibetrag bin.
Kann ich für diese Jahre trotzdem noch einen Verlustvortrag geltend machen, weil ich aufgrund von vielen weiten Fahrten hohe Werbungskosten hätte. Oder funktioniert das nicht mehr, weil der Bescheid schon rechtsgültig ist?
Wenn ich beispielsweise im Jahr 2016 3.000 € verdiene und 5000 € Werbungskosten habe, erhalte ich dann die Lohnsteuer zurück + den Verlustvortrag von 2000 €?
1 Antwort
aufgrund von vielen weiten Fahrten hohe Werbungskosten
...
standen die denn im Zusmmenhang mit dem Einkommen aus abhängiger Beschäftigung?
und warum hast Du sie nicht gleich geltende gemacht?
Im Übrigen wird der Bescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist (1 Monat) bestandskräftig ....