Steuerklasse 3 und 5 immer Nachzahlung?
Ich und meine Frau haben die Steuerklasse 3/5 ab September 2016 beantragt.
Sie ist in der Ausbildung und bekommt jetzt durch die Steuerklasse 5 100 € weniger aber ich dafür 250 € Netto mehr also 150 € mehr für uns!
Jetzt hab ich im Elster alles eingetragen was in den beiden Lohnsteuerbescheinigung drin steht. Bei meiner Frau steht noch die Steuerkl. 1 drin warum auch immer....ist das ein Fehler? Aufjedenfall müssen wir fast 200 € nachzahlen.
Ich hab grob ausgerechnet ich bekomme z.b. im Jahr 2017 jeden Monat 150 € mehr Geld also 1800 € im Jahr mehr und zahle dann laut einfachen Dreisatz ungefähr 700 € Steuern. Bleiben immernoch 1100 € für uns.
Denke ich da gerade Falsch? Ich meine irgendwo muss die 3/5 Kombination doch ein Vorteil haben. Was bringt es uns 2000 € mehr im Jahr zu bekommen wenn wir dann am Ende vom Jahr 2000€ zurückzahlen müssen?
Unterm Strich hat man ja trotz Nachzahlung immernoch mehr eingenommen laut meiner Denkweise oder? Immerhin verdiene ich (Festangestelter) Doppelt so viel wie meine Frau in ihrer Ausbildung!!?
Bitte erklärt mir das bzw. bestätigt oder korrigiert mich :)
4 Antworten
Die Wahl der Steuerklassenkombination wirkt sich nur auf die Höhe der monatlichen Lohnsteuerabzüge aus. Die Lohnsteuer kann man sich als eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer vorstellen.
Ehegatten haben dabei die Möglichkeit mit der Kombination 3/5 eher wenig vorauszuzahlen ( unter anderem durch die Gewährung des doppelten Grundfreibetrags für denjenigen, der die Steuerklasse 3 hat), um im Laufe des Jahres über ein höheres Nettoeinkommen verfügen zu können.
Wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben, besteht in diesem Fall die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Dabei wird die unterjährig gezahlte Lohnsteuer verrechnet. Die Gefahr von Nachzahlungen ist also mit dieser Kombination in der Tat recht groß. Man kann die Höhe der möglichen Nachzahlung nur mindern, indem man relativ hohe Werbungskosten, Sonderausgaben etc. geltend machen kann.
Vielen Dank für Deine Auszeichnung :)
Irgendwie verstehe ich dein Zahlenbeispiel grade nicht aber grade bei einem großen gehaltsunterschied macht die Verteilung 3/5 meist sinn.
Ich würde jedoch Raten das deine Frau Als Azubi grob in dem Bereich sein könnte in dem sie nur minimal bis keine Steuerabzüge auf ihr Gehalt hat ? Da könnte es eventuell iiiirgendwie zu verschiebungen kommen (du kannst auch ml die vergleichrechnung druchführen mit Einzelveranlagung)
Grob gesagt macht eine gemeinsame Veranlagung gerne mal Sinn. Durch die Progression kannst du so Vorteile erlangen.
Nehmen wir an A verdient 100.000,- B 10.000,-
Einzeln veranlagt nehmen wir einfachheit halber an 100.000 = 40.000 Steuer
10.000 = 1.000 Steuer .. macht 41.000 bei getrennter Veranlagung
Veranlagst du Zusammen hat man in Summe 110.000 teilt den Wert durch 2 = 55.000 die Steuer darauf wäre z.b. 15.000,- ... das wiederum x2 ergibt eine Steuerlast von 30.000,- ...
Naja meine pauschale Antwort bezog sich auf den Willen der meisten Menschen unter dem Jahr mehr Geld zu haben ... das wollte bisher noch jeder der mich fragte.
Und ich wäre mir nicht sicher das es zu bei 4/4 nicht zu massiven Erstattungen kommen kann. Sobald wir nur einen sehr gut verdienen Alleinverdiener haben dürfte es hier doch recht schnell zu einer deutlichen Erstattung kommen.
Ich und meine Frau haben die Steuerklasse 3/5 ab September 2016 beantragt.
Warum?
Denke ich da gerade Falsch?
Nein.
Ich meine irgendwo muss die 3/5 Kombination doch ein Vorteil haben.
Im Normalfall nicht. Tatsächlich ist der tiefere Sinn der diversen Steuerklassen sowieso zweifelhaft, da sie unterm Strich keinen Unterschied machen hinsichtlich der Steuerlast.
Was bringt es uns 2000 € mehr im Jahr zu bekommen wenn wir dann am Ende vom Jahr 2000€ zurückzahlen müssen?
Man kann damit als Steuerpflichtiger unterjährig mehr Netto beziehen, muss es aber im Rahmen der EStE wieder zurückzahlen, was man zuvor zuviel bezogen hatte. Letztlich ist es eine Verschiebung der Zahlpflicht (Aufschub), mehr nicht. Den einzigen tatsächlichen Mehrwert haben die Steuerklassen bei der Berechnung des Elterngeldanspruches, weiil man damit - bei entsprechender Planung - beträchtlich profitieren kann. Das wär´s aber m.E. auch schon.
Also der Wechsel von z.B. 4/4 zu 3/5 bringt dir AM ENDE so gut wie nichts, deine zu zahlenden Steuern bleiben gleich.
Durch 3/5 bekommt ihr aktuell mehr, bei 4/4 bekommt man aktuell weniger aber holt es sich durch die Steuererklärung zurück und dafür ca. 1 Jahr später einen netten Geldbetrag. Aber bis dahin gibst Du dem Staat quasi einen Kredit.
Nein. Die Zusammenveranlagung ist grundsätzlich von der Wahl der Steuerklassen völlig losgelöst zu betrachten. Durch die Änderung der Steuerklassen verschiebt sich nur unterjährig die Steuerlast, die Last insgesamt bleibt im Veranlagungszeitraum exakt gleich. So gesehen ist eigentlich nur die 4/4 sinnvoll, damigt kommt es weder zu exzessiven Nach- noch Überzahlungen.