Steuererklärung: Nachzahlung wegen Werkstudentenjob?
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich hatte Januar bis August 2020 einen Werkstudentenjob, bei dem ich im Jahresbrutto rd. 8.000€ verdient habe - also unter dem jährlichen Freibetrag. Hier habe ich keine Steuern, aber Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Zusätzlich habe ich den studentischen Krankenversicherungsbeitrag (mtl. ca. 110€) gezahlt.
Seit September 2020, im Anschluss an mein Studium, bin ich Vollzeit festangestellt, verdiene entsprechend mehr und habe alle gängigen Abgaben (Steuerklasse 1).
Wenn ich beides auf der Anlage N so angebe, ergibt sich eine Nachzahlung von ca. 450€. Klar, weil ich als Student keine Steuern gezahlt habe und mein Jahreseinkommen insgesamt deutlich über dem Freibetrag liegt.
Also meine Frage: Muss ich meine Einkünfte aus dem Werkstudentenjob woanders eintragen? Wenn ja wo? Als steuerfreie Einnahmen? Oder wird beides zusammengerechnet und ich müsste nachzahlen, weil der Freibetrag nicht mehr abgedeckt ist?
Außerdem: Von dem Werkstudentenjob habe ich nur die monatlichen Gehaltsabrechnungen vorliegen und am Jahresende keine Lohnsteuerbescheinigung. Kann/ Sollte ich diese beim AG anfordern?
Kann jemand weiterhelfen?
2 Antworten
Ja, Du solltest die Lohnsteuerbescheinigung anfordern. Du kannst aber auch den Bescheinigungsabruf von Elster nutzen, da kannst Du die Daten dann online abrufen.
Normalerweise müsstest Du eigentlich eine Erstattung kriegen. Denn ab September wurde ja Lohnsteuer einbehalten für einen Monatslohn, den Du ja nicht das ganze Jahr in der gleichen Höhe hattest.
Dass die Krankenversicherungsbeiträge bis August recht niedrig waren wirkt sich natürlich negativ auf die Höhe der Erstattung aus. Aber das alleine kann's eigentlich nicht sein. Hast Du denn die Anlage Vorsorgeaufwand auch ausgefüllt?
Es wird beides zusammengerechnet und du "musst" nachzahlen. Warum gibst du denn eine Erklärung ab? Wenn keine Verpflichtung besteht dann für das Jahr lieber lassen.
Die Bescheinigung müsste, wenn alles richtig gelaufen ist, dem Finanzamt eh schon vorliegen.
Hast du auch wirklich alle Werbungskosten und Sonderausgaben angegeben und trotzdem kommt die Nachzahlung raus?