Steuerklasse 2 - muss das Kind seinen Erst- oder 2. Wohnsitz bei Mutter haben um StKl. zu behalten?
Folgendes Szenario:
Nach Scheidung = Steuerklasse 2. Kind ist derzeit noch berufstätig, 22 Jahre alt, ab WS Student.
Kind zieht mit Partner zusammen.
Kann die Mutter die StKl. behalten wenn ihr Wohnsitz nur 2. Wohnsitz des Kindes ist?
Wurde bisher leider nicht so fündig.. :-(
2 Antworten
Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Man kann auch die Steuerklasse 2 haben ohne dass der Wohnsitz bei dem Elternteil gemeldet ist.
Voraussetzungen sind:
Anspruch auf Kindergeld, dauernde Haushaltszugehörigkeit des Kindes zum Haushalt des Elternteils
Dies ist auch bei auswärts Studierenden gegeben.
Aber meine Meinung ist, dass der Lebensmittelpunkt deines Kindes weg von dir hin zum Partner verlegt wird und damit die dauernde Haushaltszugehörigkeit eigentlich nicht mehr gegeben ist.
Bei diese Steuerfragen wird von den Fragern oft auf die Anmeldung abgestellt, die im Steuerrecht aber keine große Bedeutung hat.
Das Steuerrecht stellt auf die tatsächlichen Verhältnisse ab.
Für die Steuerklasse 2 ist notwendig:
1. Das Kind gehört zum Haushalt der Person
2. Die Person bekommt Kindergeld
3. Es lebt kein weitere Erwachsener in dem Haushalt.