Gibt es steuerliche Nachteile, wenn man 3 Monate gearbeitet hat?
Hallo zusammen,
ich bin verheiratet, habe ein Kind voll berufstätig (Steuerklasse 3). Mein Frau (Skt 5) hat das ganze Jahr steuerpflichtig nicht gearbeitet und hat jetzt einen Job mit circa 750€ Monatsgehalt gefunden.
Kann es bei der Steuererklärung für mich Nachteile geben (Steuerrückzahlung oder ähnliches), dass sie die letzten drei Monate des Jahres berufstätig war?
Danke im Voraus.
6 Antworten
Danke für die Antwort.
Ich habe Folgendes im Internet gefunden:
"Verdient ein Ehepartner ungefähr 60 Prozent des Familienverdienstes, lohnt sich ein Wechsel in Steuerklasse III (3) und V (5). Der Besserverdienende hat damit in Steuerklasse III (3) deutlich weniger Abzüge. Der Nachteil: Je größer die Schere zwischen den beiden Gehältern ist, desto höher ist am Ende des Jahres meist auch die Steuernachzahlung. Denn in Steuerklasse V (5) wird dann über das Jahr hinweg zu wenig Lohnsteuer einbehalten, die dann am Ende des Jahres nachgefordert wird."
Meine Frage bezieht sich eigentlich auf diese Tatsache und dass das einkommen meiner Frau auf das ganze Jahr berechnet wird und ich dann Steuer nachzahlen muss.
bei euch wurde aber nicht über das ganze Jahr hinweg zu wenig einbehalten, sondern höchstens 3 Monate, daher kann die Nachzahlung ja auch nur ein Viertel sein logischerweise.
Statt froh zu sein, dass ihr jetzt monatlich deutlich mehr Geld zur Verfügung habt, machst du dir jetzt so einen Kummer, dass du evtl. ein paar Euro nachzahlen musst. Es hat doch noch keiner mehr Steuern bezahlt, als er (mehr) verdient hat.
Wenn du dir unsicher bist, rechne doch alles mal mit einem Splittingrechner nach. Und überlegt, ob ihr im kommenden Jahr nicht lieber auf die 4/4 umsteigt und so am Jahresende eine tolle Rückerstattung bekommt.
Wieso für Dich? Ihr werdet gemeinsam veranlagt. Und insgesamt zahlt ihr nicht mehr als ihr müßt. Überbezahlte Steuern gibt es nach der Einkommenssteuererklärung zurück. Und Du zahlst zu wenig Steuern, Deine Frau zu viel wegen der Steuerklasse, aber das gleicht sich wieder aus.
Danke für die Antwort.
Ich habe Folgendes im Internet gefunden:
"Verdient ein Ehepartner ungefähr 60 Prozent des Familienverdienstes, lohnt sich ein Wechsel in Steuerklasse III (3) und V (5). Der Besserverdienende hat damit in Steuerklasse III (3) deutlich weniger Abzüge. Der Nachteil: Je größer die Schere zwischen den beiden Gehältern ist, desto höher ist am Ende des Jahres meist auch die Steuernachzahlung. Denn in Steuerklasse V (5) wird dann über das Jahr hinweg zu wenig Lohnsteuer einbehalten, die dann am Ende des Jahres nachgefordert wird."
Meine Frage bezieht sich eigentlich auf diese Tatsache und dass das einkommen meiner Frau auf das ganze Jahr berechnet wird und ich dann Steuer nachzahlen muss.
Nein, das steuerliche Einkommen wird zusammengerechnet und darauf die Steuer erhoben.
beim Jahresausgleich gibt es keine Steuerklassen mehr. Es spielt keine Rolle, was an vorher für Steuerklassen hatte.
Grob gesagt wird euer beider Bruttoeinkommern zusammen gefasst, absetzbare Freibeträge abgezogen und dann der Rest durch 2 geteilt. Daraus wird eure jeweilige Steuer berechnet und das ist die von euch zu zahlende Steuer. Das, was ihr bisher an Steuer monatlich gezahlt habt, wird dagegen gerechnet und je nachdem gibt es eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung.
Wenn du für dich alleine die Steuer machst, wird es mit Sicherheit deutliche Nachzahlungen geben. Du solltest daher die Steuererklärung mit deiner Frau gemeinsam machen und dann bringt eine Nachzahlung ja nicht für dich Nachteile, sondern wenn, dann für euch beide, ihr macht ja die Erklärung gemeinsam. Es könnte natürlich zu einer kleinen Nachzahlung, bzw. weniger Auszahlung als sonst kommen, aber viel wird das nicht sein.
Dafür habt ihr ja auch 3 x 750 Euro mehr Einkommen erzielt, das darfst du auch nicht vergessen. Eine Familie ist ja eine Gemeinschaftsproduktion, kein Alleingang.
Also, die Steuerklassen 3/5 wählt man i.d.R. ja, wenn die Einkommen "relativ" unterschiedlich hoch sind.
Derjenige mit der Steuerklasse 3 ist i.d.R. der Besserverdiener und hat durch die Steuerklasse 3 eine niedrigere Steuerbelastung als mit der Steuerklasse 4. Bei denjenigen mit der Steuerklasse 5 (derjenige der i.d.R. weniger verdient) ist es genau andersherum. Er hat eine höhere Steuerbelastung als mit der Steuerklasse 4.
Durch die Wahl der Steuerklasse 3/5 wird man zum Pflichtfall und muss eine Steuererklärung abgeben. Dort wird dann die Einkommensteuer festgesetzt und die gezahlte Lohnsteuer der Eheleute gegengerechnet.
In dieser Konstellation kann es bei der "Einkommensteuer - Erklärung bzw. Bescheid" ja nur einen "Nachteil" geben, wenn derjenige mit der Steuerklasse 5 zu wenig verdient hat. Weil dann weniger Lohnsteuer zum gegenrechnen vorhanden ist.
Aber tatsächlich hebt sich dies ja alles auf. Im Steuerbescheid wird die Einkommensteuer festgesetzt. Die ist vollkommen unabhängig von den Steuerklassen.
Die Steuerklassen bzw. deren Wirkung ist einzig und allein auf die "Vorauszahlungen - hier die Lohnsteuer" maßgebend. Entweder hat man zuviel unter dem Jahr gezahlt oder zu wenig. Aber die Einkommensteuer bleibt immer gleich.
Nochmals, derjenige mit der Steuerklasse 5 kann i.d.R. nie zuviel verdienen (in Hinblick auf die Einkommensteuer). Weil er i.d.R. ja immer die hohe monatliche Steuerbelastung hat!
Danke für die Antwort. Und wie wird das mit den Steuerklassen 3 und 5 geregelt bzw. welche Steuerklasse wird dabei verwendet?