Rutscht meine Mutter in eine schlechtere Steuerklasse, wenn ich ausgelernt habe?
Hallo!
Ich habe jetzt fast ausgelernt, wohne noch zu hause und meine Mutter ist der Meinung, dass sie danach in eine schlechtere Steuerklasse rutscht, obwohl sie noch ein kleineres Kind mit 12J hat. Stimmt das und was kann man tun?
6 Antworten
Das ist absolut korrekt, deine Mutter hat jetzt die Steuerklasse 2 fuer Alleinerziehende, sobald du ausgelernt hast und damit kein Kindergeld mehr bekommst, hat sie keinen Anspruch mehr auf die Steuerklasse 2 trotz minderjaehrigen Kindes. Denn es darf fuer die Steuerklasse 2 keine erwachsene (volljaehrige) Person mit im Haushalt wohnen, fuer die kein Kindergeld bezahlt wird. Das kann ein Lebenspartner sein, aber leider auch die eigene Mutter oder auch ein leibliches Kind. Es darf keine weitere erwachsene Person im Haushalt leben (Ausnahme: Kindergeldbezug). So bescheuert das auch ist, so ist es gesetzlich geregelt. Sie bekommt dann die Steuerklasse 1 und verliert den Haushaltsfreibetrag.
Du koenntest dich ggf. woanders anmelden, z.B. bei den Grosseleltern oder einem Freund oder Freundin. Das wuerde das Problem loesen. Oder zu ziehst wirklich aus. Sobald du nicht mehr in der Wohnung gemeldet bist, steht ihr wieder die Steuerklasse 2 zu.
Es kann aber auch sein, dass es dem Finanzamt gar nicht auffaelt (denn ummelden muss man das nicht unbedingt) und sie dadurch einfach die Steuerklasse 2 weiter behaelt.
Ich kann da meinen Fall schildern, mir ging es genauso wie deiner Mutter vor kurzem, mein aelterer Sohn hatte ausgelernt im Februar und das Kindergeld endete, die Steuerklasse 2 hatte ich das Jahr aber weiter. Beim Jahresausgleich haette es dem Finanzamt auffallen muessen, dort habe ich ihn ja angegeben und das Ende des Kindergeldes auch. Haben sie aber uebersehen und mir die Steuerklasse 2 nicht abgezogen. Das Jahr darauf ist er dann Ende des Jahres ausgezogen, da hatte ich ihn ja nicht mehr angegeben, aber er hatte selbst Steuer gemacht. Da ist es auch nicht aufgefallen und die Bescheide sind inzwischen ja rechtskraeftig. Ab seinem Auszug stand mir die Steuerklasse 2 ja wieder zu, weil ich ein weiteres minderjaehriges Kind habe. Viellicht faellt es bei deiner Mutter auch einfach nicht auf, bzw. die handhaben das bei eigenen Kindern etwas grosszuegiger als bei Lebenspartnern, was ja auch Sinn machen wuerde.
Hier ist noch ein Link zur Steuerklasse 2 mit Beispiel.
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=67987&_psmand=110
Den genauen Gesetzestext dazu findest du bei Paragraph 24 EStG Absatz 2.
Deine Mutter hat recht. Die Steuerklasse II steht deiner Mutter nur zu, solange sie ausschließlich mit ihren Kindern, für die sie auch kindergeldberechtigt ist, zusammenlebt. Hast du ausgelernt und es besteht kein Kindergeldanspruch mehr für dich, rutscht sie in Steuerklasse I. Es darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen, es sei denn, es besteht für sie Kindergeldanspruch.
Stimmt, es ist seit 2004 doch etwas komplizierter und strenger. Die Vergünstigung soll entfallen, wenn der/die Alleinerziehende mit einem neuen Lebenspartner zusammenzieht/-lebt. Dummerweise wird ein eigenes nicht mehr kindergeldberechtigtes Kind im gemeinsamen Haushalt genauso "schädlich" eingestuft wie ein Lebenspartner. Ein kleines Hintertürchen hat der Gesetzgeber immerhin im § 24b Abs. 2 Satz 3: "Diese Vermutung (einer Haushaltsgemeinschaft) ist widerlegbar..."
Die StKl. II gibts nach deiner Ausbildung also nur noch für die Zeit, in der du
- dich entweder aus der Wohnung abmeldest oder
- Wehr-/Zivildienst leistest (altern. Entwicklungshelfer) oder
- ihr gegenüber dem Finanzamt die Vermutung widerlegt, gemeinsam zu wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft). Daran wäre zu denken, wenn du keinen Arbeitsplatz fändest u. keine eigenen Einkünfte /Bezüge oder nur in minim. Höhe hättest.
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2014/210/entlastungsbetrag\_fuer\_alleinerziehende
Evtl kann deine Mutter aber alternativ Aufwendungen zur "Unterstützung bedürftiger Angehöriger" (bspw durch die mietfreie Unterkunft) nach §33a geltend machen.
Nein, die Voraussetzungen für die StKl II sind im § 24b EStG genannt ("mind. ein Kind..."), die tats. Kinderzahl ist somit ohne Bedeutung ! Steuerklasse II heißt übrigens nicht, dass man 2 Kinder hat :-)
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html
Es handelt sich dabei um einen Jahresfreibetrag von 1.308 €. Die steuerliche Auswirkung dürfte somit bei einem Vollzeit-Arbeitnehmer monatlich bei rund 30-40 Euro liegen.
Wesentlich gravierender dürfte da der Wegfall des Kindergeldes von 184 € sein !
Möchte noch hinzufügen, dass ich im gleichen Haushalt wohne. Anscheinend ist die Information vom Finanzamt.
"Sobald ein Kind ausgelernt ist, auch wenn noch ein kleineres Kind im Haushalt wohnt, kommt die Alleinerziehende in die schlechtere Steuerklasse".
Kann das irgendwie nicht ganz glauben.
Doch, das ist leider genau so. Lies mal den Absatz 2 des §24b aufmerksam.
doch leider stimmt das genau so, steht in Paragraph 24 EStG, Abs. 2, es darf keine erwachsene Person im Haushalt leben, fuer die man kein Kindergeld (mehr kriegt). Abgerechnet wird monatsgenau. Ich hatte das gleiche Problem.
Die Steuerklasse Deiner Mutter hängt daran ob sie noch ein minderjähriges Kind zu erziehen hat.
Dies ist vorher und nachhher der Fall.
Also ändert sich nichts außer dass Dein Kinderfreibetrag gestrichen wird.
Alles klar danke, und wo steht das geschrieben, dass ich ihr das zeigen kann?
§ 38 b Abs.1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz. Zitat:
Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. Dabei gilt Folgendes: ... in die Steuerklasse II gehören die unter Nummer 1 Buchstabe a bezeichneten Arbeitnehmer, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b) zu berücksichtigen ist;
Das stimmt so nicht. Für die Steuerklasse II reicht ein zu berücksichtigendes Kind im Haushalt aus.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html