Steuergeheimnis Putzfrau im Finanzamt?
Eine Putzfrau die im Finanzamt tätig ist, sieht Akten von einem Steuerpflichtigen und erzählt ihren Kollegen die Infos. Ist das Steuergeheimnis verlässt worden?
Gehört die Putzfrau als Amtsträgerin, weil im Paragraphen 7 ABS. 3 AO steht, Amtsträger ist derjenige der eine Aufgabe bei einer Behörde wahrnimmt. Die Putzfrau macht das ja?
6 Antworten
JEDER Mitarbeiter in JEDER Firma hat eine gewisse Schweigepflicht. Das gehört zum Vertrauensverhältnis dazu. Eine Putzfrau im Finanzamt darf solche Akten gar nicht einsehen.
Diese Putzfrau würde ich SOFORT entlassen, wenn sie so etwas auch noch ausplaudert, und das fristlos !!!
Meiner Meinung nach nicht. Dennoch gilt auf jeden Fall die Schweigepflicht.
Ich finde in § 7 nur 3 Nummern und keine Absätze.
Wenn Du Nummer 3 meinst: lies Dir die Formulierung genau durch und dann solltest Du eigentlich dazu kommen, dass eine Putzfrau keine öffentlich- rechtlichen Aufgaben erfüllt.
Die Aufgabe der Putzfrau ist es, zu putzen, nicht die Akten zu lesen, das darf sie nicht. Wenn ich im Finanzamt oder Arzt in einem Zimmer auf jemanden warte, kann ich ja auch nicht in den Unterlagen wühlen währenddessen, das versteht sich von selbst. Kommt das raus, fliegt sie zumindest fristlos raus. Je nachdem, was sie bei der Einstellung unterschreiben musste oder nicht, kann sie auch belangt werden.
Und die Unterlagen sollten abends unter Verschluss kommen, wenn die Person allen im Raum ist. Dafür sind die Finanzbeamten zuständig.
In einem Privathaushalt darf man als Putzfrau auch nicht rumschnüffeln, auch wenn man alleine ist. Genauso wenig, wie man was klauen darf, nur weil man gerade die Möglichkeit dazu hat.
Sie ist keine Amtsträgerin.
Ach für dich, da hast du eine vollkommen falsche Vorstellung vom Finanzamt. Die Akten wurden über Jahrzehnte in Schränken mit Hängemappen aufbewahrt. Die konnten und wurden seit Jahrzehnten nicht abgeschlossen. Wie gesagt, war praktisch gar nicht möglich.
Es wird wohl eher die Verantwortung beim Nutzer dieses Büros liegen.
Er hat dafür Sorge zu tragen, daß kein Unbefugter während seiner An-
oder Abwesenheit Zugang zu den Akten hat.
Die Reinigungskraft wird wohl bei einer Fremdfirma angestellt sein und ist keine Geheimnisträgerin der Behörde.
Hat er auch. Er muss die Türe zuschließen. Die Akten werden seit Jahrzehnten nicht mehr in Schränken eingeschlossen.
Eine Putzfrau ist keine Amtsträgerin. Sie darf die Akten nicht anfassen und auch nichts lesen. Darauf haben die Beschäftigten dort zu achten.
Hat die Putzfrau Akteneinsicht genommen, hat der auch Beschäftigte, der die Akte in dem Moment verwahrt hatte, einen Fehler gemacht und das Steuergeheimnis verletzt. Er darf die Putzfrau mit den Akten nicht allein lassen. Ist niemand da, gehören die Akten unter Verschluss.
In den meisten Behörden wird außerhalb der Arbeitszeit geputzt, also frühmorgens oder später Nachmittag bis Abend. Da sind die für das Zimmer zuständigen Kollegen nicht mehr anwesend. Und ob sie abgeschlossen haben oder nicht - die Putzleute haben Generalschlüssel, weil sie sonst gar nicht in die Büros reinkämen.
Sorry, aber da hast du eine völlig falsche Vorstellung vom Finanzamt. Wenn man noch nicht zur Aktenlosenfallbearbeitung übergegangen ist (also elektronisch) wurde die Akten in sogenannten Hängeordnern aufbewahrt. Seit Jahrzehnten war es praktisch gar nicht mehr möglich, diese "Schränke" abzuschließen...
Ich kenne verschiedene Ämter, wenn auch nicht speziell Finanzämter. Akten, die persönliche Daten enthalten, gehören unter Verschluß. Das muss nicht unbedingt der Aktenrollschrank sein, oder die Hängeregistratur sein; es kann auch der gesamte Raum abgeschlossen werden.
Ist eine Putzfrau da, bleibt man dabei, ansonsten wird abgeschlossen.
Natürlich gibt es mittlerweile EDV. Papierakten sind aber noch nicht ausgestorben. Und eine Putzfrau, die sich an deinen Computer setzt ist erstens kriminell, zweitens hast auch du dafür zu sorgen, dass sie da nicht stöbern kann. Dafür gibt es Passwörter.
Auch, wenn Du nur kurz den Raum verläßt, muss der Zugriff gesperrt werden. Das ist Vorschrift.
Schon klar, allerdings geht es mir darum ob die Putzfrau eine Amtsträgerin ist?