Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig?
Hallo zusammen, habe heute vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, siehe Bild.
Kann mir einer von euch sagen, was es für mich bedeutet? Und was ich in diesem Fall tun muss?
Viele Grüße
3 Antworten
Das heißt das sich einzelne Punkte noch ändern können weil die rechtlich nicht eindeutig sind. Da laufen idr noch verfahren vor dem Bundesfinanzhof (von anderen Steuerzahlern, die gleiche/ähnliche Sachverhalte haben)
worauf sich der vorläufigkeitsvermerk genau bezieht steht auch im Bescheid. In der Regel brauchst du nicht zu unternehmen. Falls sich vor Gericht die Steuerzahler freundliche Regelung durchsetzen sollte und du davon betroffen bist wird der Bescheid entsprechend geändert. Sonst passiert nichts weiter. Das Verfahren dient der Vereinfachung um zu verhindern das Tausende gegen ihren Bescheid Einspruch einlegen
Nur wenn du erststtungszinsen bekommen hast wäre es sinnvoll hier gegen den Vorläufigkeitsvermerk Einspruch einzulegen, damit du die Zinsen nicht zurück zahlen musst, falls der hohe Zinssatz vom Gericht aufgehoben wird. Andere Fälle fallen mir im Moment nicht ein
Nichts mußt Du tun. Über irgendeine Steuer wird noch gestritten bzw. auf ein anschließendes Urteil vom Bundesverfassungsgericht oder so gewartet. Wenn das Urteil dann irgendwann gesprochen wird, kann es sein, daß die Steuer neu berechnet wird.
Die Begründung für die Vorläufigkeiten stehen in den Erläuterungen, meist in einer Spiegestrichliste.
Das sind bei gerichten anhängige Verfahren, dein Steuerbescheid wird dann automatisch geändert, sollte ein Urteil zugunsten des Volkes ausfallen.
Tun musst du jetzt gar nichts.
dein Steuerbescheid wird dann automatisch geändert, sollte ein Urteil zugunsten des Volkes ausfallen
Schön wärs, ist aber leider falsch! Sowas gibt es im deutschen Recht nicht.
PS: Was ist denn ein "Urteil zugunsten des Volkes"?