Steuererstattung kann das Landratsamt das einbehalten?

2 Antworten

Ja, das können sie. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass es dabei nicht um die Kita-Beiträge geht. Klingt eher nach Unterhaltsschulden, da ist es gängige Praxis, offene Forderungen auf diesem Wege einzuziehen.

kyley268 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 10:29

Nein keine Unterhaltsschulden. Es geht nur um die Einrichtung in der die Tochter untergebracht ist.

TreudoofeTomate  07.06.2016, 10:30
@kyley268

Der Kostenbeitrag der Eltern an der Unterbringung ist Unterhalt. Wenn er den nicht geleistet hat (warum auch immer), hat er also Unterhaltsschulden.

kyley268 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 10:32
@TreudoofeTomate

Achso das wusste ich nicht. 

Wenn es um Unterhaltsvorschuss geht, benötigt das Landratsamt auch keinen Titel, da es sich um eine Forderung des Bundeslands handelt. Das Landratsamt kann daher die Aufrechnung mit der Forderung deines Mannes an das Land (= Steuererstattung) erklären.

Allerdings geht das nur insoweit, wie die Erstattung deinem Mann auch zusteht, gegen den Teil, der dir zusteht, kann nicht aufgerechnet werden. Der Erstattungsanspruch ist daher entsprechend aufzuteilen. Normalerweise macht das das Finanzamt von sich aus.

kyley268 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 10:31

Wie gesagt es sind keine Unterhaltsschulden oder Vorschüsse vorhanden  

PatrickLassan  07.06.2016, 10:34
@kyley268

Doch, anscheinend schon, sonst würde das Landratsamt nicht so verfahren. Ruf dort mal an und lass es dir erklären.

kyley268 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 10:51
@PatrickLassan

Hab ich schon, die Dame die für den "Fall" zuständig ist, ist erst morgen wieder da.