Steuererstattung kann das Landratsamt das einbehalten?
Mein Mann war schon einmal verheiratet. Aus der Ehe entstanden 2 Kinder. Der Sohn lebt bei uns und die Tochter EIGENTLICH bei der Mutter, eigentlich... Die Tochter lebt aufgrund einiger Schwierigkeiten in einem betreuten wohnen und hat auch keinen Kontakt mit meinem mann. Sorgerecht liegt einzig bei der Mutter. Mein Mann und ich gehen beide teilzeit arbeiten und werden von Jobcenter aufgestockt. Jedes Jahr müssen wir ein Schreiben vom zuständigen Landratsamt ausfüllen und die Finanzen offen legen damit geprüft werden kann ob wir etwas zur Einrichtung dazu zahlen können. Jetzt haben wir die Steuer gemacht und sollen ca 420 Euro wieder bekommen. Nun hat das Landratsamt aber gesagt nö is nicht und wollen das Geld einbehalten. Ist das rechtens oder sollen wir Einspruch einlegen? Wir haben zusammen veranlagt und es ist ja nicht meine Tochter in dem Sinne. Das Landratsamt hat auch keinen Titel gegen meinen mann oder sonstiges. Vielen Dank
2 Antworten
Ja, das können sie. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass es dabei nicht um die Kita-Beiträge geht. Klingt eher nach Unterhaltsschulden, da ist es gängige Praxis, offene Forderungen auf diesem Wege einzuziehen.
Der Kostenbeitrag der Eltern an der Unterbringung ist Unterhalt. Wenn er den nicht geleistet hat (warum auch immer), hat er also Unterhaltsschulden.
Achso das wusste ich nicht.
Wenn es um Unterhaltsvorschuss geht, benötigt das Landratsamt auch keinen Titel, da es sich um eine Forderung des Bundeslands handelt. Das Landratsamt kann daher die Aufrechnung mit der Forderung deines Mannes an das Land (= Steuererstattung) erklären.
Allerdings geht das nur insoweit, wie die Erstattung deinem Mann auch zusteht, gegen den Teil, der dir zusteht, kann nicht aufgerechnet werden. Der Erstattungsanspruch ist daher entsprechend aufzuteilen. Normalerweise macht das das Finanzamt von sich aus.
Wie gesagt es sind keine Unterhaltsschulden oder Vorschüsse vorhanden
Doch, anscheinend schon, sonst würde das Landratsamt nicht so verfahren. Ruf dort mal an und lass es dir erklären.
Hab ich schon, die Dame die für den "Fall" zuständig ist, ist erst morgen wieder da.
Nein keine Unterhaltsschulden. Es geht nur um die Einrichtung in der die Tochter untergebracht ist.