Steuerfrage zu MwSt. und Export in Nicht EU-Land?

6 Antworten

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Die Rechnung wird netto ausgestellt weil Ukraine ein Drittland ist. sie nachfolgend: Lieferungen in Drittländer Liefern Sie Waren in Staaten, die nicht zur EU gehören, können Sie i. d. R. die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen geltend machen (§ 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG). Auch hierfür ist entscheidend, dass die Ware tatsächlich das jeweilige Drittland erreicht. In bestimmten Fällen kommt es aber nicht darauf an, dass der Abnehmer der Ware ein Unternehmer ist, so z. B. beim "Export über den Ladentisch". Die Steuerbefreiung können Sie sogar dann beanspruchen, wenn Ihre Kunden die Waren in ihrem persönlichen Reisegepäck ausführen. Allerdings unterliegen Sie hier einer besonderen Nachweispflicht. Außerdem sollten Sie wissen, dass die Finanzverwaltung im Nachhinein oftmals die als Nachweis erforderlichen Zollbelege als nicht ausreichend (in Einzelfällen sogar gefälscht) ansieht und Ihnen deshalb die Steuervergünstigung versagt.

Petze 
Beitragsersteller
 16.02.2011, 19:34

oh oh, im ersten teil deines textes war ich ja noch voller hoffnung, aber wenn das FA im nachhinein doch die MwSt. von mir haben will wäre schlecht ;( hast du sowas schon mal erlebt, nettoverkauft und FA will doch steuer? muss mir der kunde dann die Zollbelege schicken das ich keine steuer zahlen muss?

ichbins1968  16.02.2011, 20:44
@Petze

ich würde die Ware verschicken und den Zoll selber abwickeln, ich wollte das ganze noch erweitern, aber das ging dann nicht mehr, diese Angabe bezieht sich auf Unternehmer, bei Verkauf an Privatpersonen sieht das anders aus, da muss die Rechnung brutto ausgestellt werden, da muss er sich um die Rückerstattung der Steuer selber kümmern, also erst mal erforschen ob er selber Unternehmer ist, Versand selber machen und Zoll abwickeln, dann bist Du auf der sicheren Seite

aptem  17.02.2011, 08:30
@ichbins1968

Mit Unternehmer hat das nichts zu tun. Man kann auch ganz normal an eine Privatperson versenden. Nur das übliche Ausfuhrverfahren muss eben seinen Weg gehen. Und wenn man lles ordentlich macht, dann wird NICHTS beanstandet. Mittlerweile ist alles elektronisch. Wie soll das Amt eine elektronische Ausfuhranmeldung nicht anerkennen? Bei der Ratgeberei lohnt es sich Ahnung zu haben.

Auweia, die Antworten sind ja fein!

Für den Export stellst Du eine Netto-Rechnung aus und machst dazu eine Ausfuhranmeldung. Das kannst Du direkt bei zoll.de machen.https://www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de/iaa/authenticate.do?

Allerdings ist es ohne Vorkenntnisse garnicht einfach. Du kannst es gegen Gebühr von einer Spedition machen lassen. Derer gibt es an jedem Zollamt genug. Die Gebühr kannst Du natürlich dem Käufer in Rechnung stellen offen oder versteckt über den Preis ;). Trickreich: bei einer Privatperson als Empfänger musst Du neuerdings die Anmelde- und Passdaten vom Empfänger haben(Passkopie); Der Käufer muss bei der Ausfuhr die Ausfuhranmeldung und die Ware dem Zoll vorlegen, damit die Ausfuhr bestätigt wird. Tut er das nicht kann das Finanzamt wirklich mit Forderungen auf Dich zukommen. Das dürfte aber gut laufen. Die Ukrainer kennen sich da schon aus und brauchen selbst für den eigene Zoll die Ausfuhranmeldung, also werden sie es wohl nicht "vergessen".

Du kannst natürlich auch brutto bezahlen lassen ABER es ist sehr zweifelhaft ob und wann der Käufer seine Erstattung kriegt und es ist nicht der übliche Weg. Sowas kann den Käufer sehr schnell "verschrecken", denn er riskiert 19% nie wieder zu sehen oder erst in einem Jahr. Darauf ist keiner heiss.

Da der Leistungsort ausserhalb der BRD ist müsste es eigentlich steuerfrei sein. (Bei Kleingewerben wahrscheinlich auch). Allerdings brauchst Du dann von ihm einen Verbringungsnachweis dass die Ware ausgeführt wurde. Mehr Infos gibts unter zoll.de oder ihk.de

Petze 
Beitragsersteller
 16.02.2011, 20:30

danke für den tipp DH ;)

Soweit ich das verstehe, muss er Brutto zahlen! Die Ware verkaufst du in Deutschland, er kauft sie in Deutschland, d.h. der Staat will Mehrwertsteuer, egal wohin die Ware geht.

Würde mich schwer wundern, wenn der die Mehrwertsteuer zurückbekommen würde; wieso sollte er denn? Du musst sie allerdings abführen, also verkaufs ihm auf jeden Fall Brutto und weise die Steuer auf der Rechnung aus, alles andere ist sowieso nicht dein Problem sondern seins.

aptem  17.02.2011, 08:32

Du irrst Dich in der Tat. Ich würde mich sehr wundern warum man bei Export die MwSt bezahlen sollte.

Wenn du ihm einen Umsatzsteuerzettel ausfüllst, dann bekommt er das Geld von dir zurück, wenn er den Zettel abgestempelt wieder zurück bringt. Er muss bei dir die Mwst. bezahlen, aber das Geld bekommt er ganz bestimmt nicht an der Grenze vom Zoll zurück. Pass auf, daß er dich nicht übers Ohr haut. Mach ihm sonst einen guten Preis und lass dich nicht auf Extrawürste ein .

Petze 
Beitragsersteller
 16.02.2011, 19:28

wer muss denn die rechnung abstempeln? das kenn ich noch garnicht? wer macht das?