Als Kleingewerbe im Ausland kaufen + verkaufen
Hallo zusammen,
ich betreibe in Deutschland seit kurzem ein Kleingewerbe, verkaufe grösstenteils nach Spanien und bin befreit von der Umsatzsteuer. Nun habe ich einen Lieferanten in Spanien gefunden der mir die Ware direkt an den Enkunden in Spanien( nur Privatpersonen ) liefert ( Dropshipping ). Ich habe keine UST-ID.
Habe dazu 2 Fragen:
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Muss der Lieferant mir eine Rechnung erstellen in der die 21% spanische Mehrwertsteuer ausgewiesen ist? Oder kann ich eine Rechnung beziehen ohne Mehrwertsteuer und daher einen günstigeren Einkaufspreis erzielen?
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. Der Lieferant besteht darauf das ich die Ware zu einem Mindestverkaufspreis anbiete, sprich ich kaufe zum Beispiel ein Produkt vom Lieferanten für 100€ muss diesen aber für mindestens 170€ anbieten inkl. Mehrwertsteuer. Meine Frage dazu ist, da ich ja als Kleingewerbe keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen darf, kann ich das Produkt dann theoretisch für unter 170€ verkaufen ( also minus Mehrwertsteuer) ??? Sonst macht es ja keinen Sinn für mich wenn ich Steuer beim Einkauf zahlen muss und beim Verkauf dann schließlich auch keine erhalte vom Kunden.
Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen gut ausdrücken und würde mich über Antworten und Hilfestellung sehr freuen. Vielen Dank im voraus!
Gruss Steffi
4 Antworten
Ja, ohne VAT ID (value added Tax Number) oder Umsatz-Steuer Ident mit DE xxx xxx xxx, die dann zugeteilt wird, mußt Du die dortige Steuer zahlen, in England 20 %, Spanien 21%
Beantrage auch bei Kleingewerbe nach § 19,1 USTG eine UST ID, so kannst Du auch netto beziehen im EU-Ausland
Es gibt auch in anderen Bereichen sog. "Streetpreise", also quasi bei uns -19% für Endverbraucher, die laut Distributoren nicht unterschritten werden sollten, zudem sollten Plattformen wie Ibä oder A. vermieden werden, da es ungern gesehen wird
Dh. man zahlt als Endverbraucher nicht den UVP Preis, sondern die Abgabe ist dann mit Rabattierung dann um die MWST reduziert.
Vorschriften vom Hersteller sowie mögliche Vertragsstrafen wie Konventionalstrafen sind natürlich eine andere Geschichte, wenn man teils vorgeschriebene Verkaufspreise nicht einhält & womöglich nicht mehr beliefert wird
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Ja, der Lieferant muß Dir seine lokale MWSt berechnen
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Klingt wie die Amazon-Erpressung, die den gewerblichen Nutzern des Amazon-Portals Mindestpreise vorschreibt. Bei Deinem Beispiel ist Verkauf ./. MWSt nicht zulässig.
Abhilfe: laß Dir eine USt-ID zuteilen.
Hallo,
Danke für deine Antwort. Wie meinst du das dass der Verkauf so nicht zulässig ist ? :-(
dh. Du darfst die Vorsteuer nicht gesondert ausweisen, weil Du eben diesen Kleinunternehmenstatus nach § 19,1 USTG hast & würde somit dem Kleingewerbestatus widersprechen, sonst mußt Du ein Gewerbe nach § 27a USTG anmelden
Ziehst Du trotz Kleinunternehmen die Vorsteuer aus dem Ausland, ist es ja Steuerhinterziehung
Hallo,
Danke an alle für die Hilfestellung und Antworten. Ich verstehe leider nur Bahnhof :-). Bin noch etwas grün was die Sache angeht mit Vorsteuer / Mehrwertsteuer etc und blick da im Moment garnicht durch. Danke trotzdem für eure Zeit und Mühe die ihr euch genommen habt. Lg