Als Kleingewerbe im Ausland kaufen + verkaufen

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Ja, ohne VAT ID (value added Tax Number) oder Umsatz-Steuer Ident mit DE xxx xxx xxx, die dann zugeteilt wird, mußt Du die dortige Steuer zahlen, in England 20 %, Spanien 21%

Beantrage auch bei Kleingewerbe nach § 19,1 USTG eine UST ID, so kannst Du auch netto beziehen im EU-Ausland

Es gibt auch in anderen Bereichen sog. "Streetpreise", also quasi bei uns -19% für Endverbraucher, die laut Distributoren nicht unterschritten werden sollten, zudem sollten Plattformen wie Ibä oder A. vermieden werden, da es ungern gesehen wird

Dh. man zahlt als Endverbraucher nicht den UVP Preis, sondern die Abgabe ist dann mit Rabattierung dann um die MWST reduziert.

Vorschriften vom Hersteller sowie mögliche Vertragsstrafen wie Konventionalstrafen sind natürlich eine andere Geschichte, wenn man teils vorgeschriebene Verkaufspreise nicht einhält & womöglich nicht mehr beliefert wird

  1. Ja, der Lieferant muß Dir seine lokale MWSt berechnen

  2. Klingt wie die Amazon-Erpressung, die den gewerblichen Nutzern des Amazon-Portals Mindestpreise vorschreibt. Bei Deinem Beispiel ist Verkauf ./. MWSt nicht zulässig.

Abhilfe: laß Dir eine USt-ID zuteilen.

bendaddy 
Beitragsersteller
 31.08.2014, 08:48

Hallo,

Danke für deine Antwort. Wie meinst du das dass der Verkauf so nicht zulässig ist ? :-(

dh. Du darfst die Vorsteuer nicht gesondert ausweisen, weil Du eben diesen Kleinunternehmenstatus nach § 19,1 USTG hast & würde somit dem Kleingewerbestatus widersprechen, sonst mußt Du ein Gewerbe nach § 27a USTG anmelden

Ziehst Du trotz Kleinunternehmen die Vorsteuer aus dem Ausland, ist es ja Steuerhinterziehung

Hallo,

Danke an alle für die Hilfestellung und Antworten. Ich verstehe leider nur Bahnhof :-). Bin noch etwas grün was die Sache angeht mit Vorsteuer / Mehrwertsteuer etc und blick da im Moment garnicht durch. Danke trotzdem für eure Zeit und Mühe die ihr euch genommen habt. Lg