MwSt beim Autokauf mit Kleingewerbe

2 Antworten

Du bist nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Daher zahlst du auch die MWST... fertig.

Der Vorsteuerabzug ist einer der zentralen Begriffe des Umsatzsteuerrechts (§ 15 UStG) und bezeichnet das Recht eines Unternehmers, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) mit der von ihm vereinnahmten Umsatzsteuer zu verrechnen

Sollte doch nun geklärt sein.... im §19 Kleinunternehmen gibt's sowas generell nicht.. daher auch keine Umsatzsteuer ID

johnnyjames 
Beitragsersteller
 24.10.2013, 04:29

Danke dir für die super schnelle Antwort. Kann ich denn nicht ein Antrag auf eine Umsatzsteuersteuernr beantragen ? Ich habe unteranderem noch eine Immobilie und einen Hauptberuf mit den Einkünften komme ich über 17500€ haben diese weiteren Einkünfte Einfluss auf das Gewerbe?

lordsyrakus  24.10.2013, 04:31
@johnnyjames

Beantragen kannst du so etwas.. dann wirst du aber auch Umsatzsteuerpflichtig und die §19 Kleingewerbebefreiung ist weg..

johnnyjames 
Beitragsersteller
 24.10.2013, 12:30
@lordsyrakus

Werde ich nicht sowieso Umsatzsteuerpflichtig da meine Gesamteinnahmen 17500 überschreiten ?
Oder werden hier tatsächlich wirklich nur die Einnahme n aus dem Gewerbe gezählt ?Spricj Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung sowie mein Hauptberuf haben keinen Einfluss?

Wenn du selbst keine Mehrwertsteuer bei deinen Rechnungen ausweist (was bei einem Kleingewerbe normalerweise nicht der Fall ist), kannst du auch nicht selbst die Vorsteuer abziehen. Insofern zahlst du ganz normal den Bruttobetrag.