Steuererklärung,Berücksichtigung volljähriger Kinder
Ich habe gegoogelt und werde aber nicht schlauer.
In der Steuererklärung auf der Anlage Kind muss ich die Einkünfte meiner volljährigen Tochter angeben.
Sie ist in der Berufsausbildung und hat einen Nebenjob mit einem Einkommen unter 400 Euro.Muss ich diesen angeben oder nicht??
Danke für alle Antworten.
3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Du musst alle Einkünfte und Bezüge deiner Tochter angeben. Zu den Bezügen gehört auch pauschal versteuerter Arbeitslohn (u.a. Minijob). Bekommt sie auch noch eine Ausbildungsvergütung? Mit allen Einkünften und Bezügen darf die Grenze von 8.004 € pro Jahr nicht überschritten werden (bis 2011).
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuererklärung
Geht es ums Kindergeld?
- Wird der Nebenjob pauschal vom Arbeitgeber versteuert, dann muss er nicht angegeben werden.
- Wenn die Ausbildungsvergütung abzüglich der Werbekosten und Sonderausgaben unter 8.004,- € im letzten Jahr lag, wird auch das Kindergeld nicht zurückgefordert.
Gesamteinkommen unter 400€?
Dann bin ich mir selbst unsicher. Im Zweifelsfall angeben, es würde sowieso nicht berücksichtigt werden.