Mitgliedsbeiträge monatelang nicht abgebucht: Ist Kunde zur Nachzahlung verpflichtet?

2 Antworten

Einerseits galt ja offiziell die ganze Zeit der Mitgliedschaftsvertrag, wodurch sie sich zur Zahlung der Beiträge verpflichtet hat.

Rechtlich ist das Richtig.
Andere Regelungen bedarf es in Schriftform. Wenn es die nicht gibt, dann hat man keinen Nachweis.

Allerdings muss man keine Mitgliedsbeiträge bezahlen, wenn das Studio während der Lockdowns geschlossen war.

Ua. hat das Amtsgericht Hamburg (Az. 9 C 95/21) bestätigt, dass keine Mitgliedsbeiträge bezahlt werden müssen, wenn das Studio wegen behördlicher Schließungen geschlossen war.

Vll. könnte dieser Artikel auch noch interessant sein, der das ua. bestätigt.

Was ich auf jeden Fall sagen kann:

Monate in denen aufgrund eines Lockdowns zu war müssen nicht bezahlt werden, d.h. diese Monate kann man von der Forderung mal direkt streichen

Kekstasse 
Beitragsersteller
 01.01.2022, 13:07

Könnte man da nicht aber argumentieren, dass die Kunden ja auch einfach außerordentlich hätten kündigen können, wenn sie mit der nicht erbrachten Leistung unzufrieden waren?

TheFamousSpy  01.01.2022, 13:42
@Kekstasse

Nein, das waren leistungsfreie Zeiten