Steuererklärung: Krankengeld und Alg1. Abzüge für Kirchensteuer, Arb.versicherung etc.?

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  • Während des Bezuges von Krankengeld ist die Krankenversicherung beitragsfrei.
  • Während des Bezuges von ALG I ist die Arbeitslosenversicherung beitragsfrei.

Lohnersatzleistung wie die o.g. sind steuerfrei unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG, daher die Pflicht zur Abgabe der EStE).

Sozialversicherungsträger gleichen die Daten automatisch mit dem Finanzamt ab.

Die Entgeltersatzleistungen können u.a. auch im Mantelbogen angegeben werden.

katika21  30.07.2019, 21:03

Hallo,

welches Mantelbogen meinen Sie und wie kann ich der Entgelt für Renteversicherung einfügen?

LG

kevin1905  08.09.2019, 11:26
@katika21
welches Mantelbogen meinen Sie

Da wo deine pers. Daten drin stehen, das nennt man Mantelbogen.

und wie kann ich der Entgelt für Renteversicherung einfügen?

Welche Rentenversicherung ist gemeint? Gesetzliche, private (welcher Art) oder betrieblich?

Hallo,

das Brutto-Krankengeld und das Arbeitslosengeld sind als Entgeltersatzleistungen in der Steuererklärung anzugeben. Diese Einnahmen sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz für die übrigen Einkünfte. Die abgezogenen Beiträge aus dem Krankengeld sind nirgends einzutragen, da es eine steuerfreie Einnahme ist und davon nichts in der Steuererklärung abgezogen werden kann.

Krankenkasse und Arbeitsagenruer ermittelbn die Bruttobeträge aurtomatisch ans Finanzamt. Man erhält aber ein Schreiben mit den übermittelten Daten.

Die Entgeltbescheinigung der Arbeitsagentur über Entgelt für Rentenversicherung ist zu den Rentenversicherungsunterlagen zu nehmen.

Gruß

RHW

RHWWW  24.03.2014, 11:38

Vom Krankengeld werden Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeziogen, die aber alle nicht steuerlich gemacht werden können. Die Krankenkasse zieht vom Krankengeld keine Steuern ab. Vom Arbeitslosengeld werden keine Abzüge vorgenommen.

Krankheitskosten, die von keiner Versicherung erstattet wurden, können in der Steuererklärung ggf. als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Es gibt aber einen bestimmten Prozentsatz des Jahreseinkommens als zumutbaren Eigenanteil. Aber auch Brille, Höegerät, Zahnersatz und Fahrkosten zu Behandlern können zu den Krankheitskosten addiert werden.

Da diese Urlaubsvergütung den steuerlichen Grundfreibetrag nicht erreicht hat, wurde keine Lohnsteuer einbehalten.

Krankengeld und Arbeitslosengeld sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Wenn keine weiteres Einkommen vorhanden ist, kannst du dir diese Steuererklärung eigentlich sparen.

kevin1905  23.03.2014, 12:44

Wenn keine weiteres Einkommen vorhanden ist, kannst du dir diese Steuererklärung eigentlich sparen.

Der Bezug von Entgeltersatzleistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen verpflichtet zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Sieh mal nach, ob in dem Feld "Lohnsteuer" etwas steht. Wenn nein, kannst Du Dir die Erklärung auch sparen.

Denn Du hast ausser dem Urlaubsgeld kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt.

kiska364 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 11:01

Es steht nichts. Aber ich habe gehört wenn man Lohnersatzleisetungen bezogen hat muss man das angeben. Ausserdem habe ich ja noch die Krankheitskosten etc

Anlage N ganz unten, Zeile 30 Lohnersatzleistungen eintragen.Kirchensteuer in Zeile 9 eintragen. Soli in Zeile 8.

Versicherungsbeiträge in Anlage Vorsorgeaufwand. Unterteilt in privat und gesetzlich.

kiska364 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 10:59

Ich weiß ja im Prinzip wo ich das eintragen soll, nur habe ich keine Zahlen dazu. Es steht nichts da. Die Frage war ja, ob Kirchensteuer und gesetzliche Versicherungen ect während ich krank war abgezogen wurden und wo ich mir die Zahlen holen kann.