Steuererklärung, hohe Steuernachzahlung

6 Antworten

Du hast praktisch 4 Monate Geld von der Krankenkasse bekommen. Die zahlen aber keine Lohnsteuer und auch keinen Soli oder so für dich. Also!

c0burn 
Beitragsersteller
 09.05.2014, 00:23

Jor, aber von was soll man Steuern bezahlen, wenn man kein Geld verdient das steuerpflichtig ist. Ich hab kein Problem Steuern zu bezahlen, aber die Krankheit war alles andere als positiv und jetzt soll ich dafür auch noch drauf zahlen?

Rechenbeispiel:

18.800€ = 8 Monate (664 Steuer = ca 3,5%)

woher kommen die 8,75% und warum hab ich nicht vorher schon 8,75% Steuern bezahlt?

2012 hatte ich 26.400 Brutto und zahlte 834€ Lohnsteuer. Und jetzt habe ich weniger und soll 1400€ Steuern zahlen? Ich kanns nich nachvollziehen..

kevin1905  09.05.2014, 03:38
@c0burn

Jor, aber von was soll man Steuern bezahlen, wenn man kein Geld verdient das steuerpflichtig ist.

Wer Einkommensersatzleistungen bezieht oder Steuerklasse III hat, muss eben das Jahr über Geld beiseite legen, denn die Nachzahlung ist fast vorprogrammiert.

Wie kommst du auf die Illusuon, das Krankengeld steuerfrei sei?

Schau mal bitte in § 32b EStG. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht dein/euer zu versteuerndes Einkommen.

Bring deine Frau und dich selbst in Arbeit und ändert die Steuerklasse auf IV/IV (mit Faktor). Heißt zwar monatlich weniger netto aber hinterher keine Nachzahlung.

c0burn 
Beitragsersteller
 09.05.2014, 09:11
@kevin1905

Again, hatte keine Nachzahlung. Und SK IV ist kein Thema momentan, mein Kind stecke ich nicht weg in eine Krippe.

cg1967  11.05.2014, 01:02
@c0burn
Jor, aber von was soll man Steuern bezahlen, wenn man kein Geld verdient das steuerpflichtig ist.

Von dem dem Progressionsvorbehalt unterliegendem Geld.

Und jetzt habe ich weniger und soll 1400€ Steuern zahlen?

Ich komm auf rund 1300 €.

Ich kanns nich nachvollziehen..

Sonderausgaben? Haushaltsnahe Dienstleistungen? Etc. pp.

Höhe KG: 7054€ Lohn Brutto: 18783€ Davon Steuer: 664€ (Kirchenst. 7 Euro, kein Soli) Steuerkl. 3, 1 Kind West

Wenn die Angaben vollständig sind ergibt sich, bei Zusammenveranlagung und einem Kind, eine Steuerschuld iHv 1278 € zzgl. KiSt iHv 19,36 €.

Das Krankengeld war ja eh schon weniger und jetzt muss ich noch drauf zahlen deswegen?

Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d. h., Du zahlst auf Dein Arbeitseinkommen den Steuersatz, welchen Du auf ein durchschnittliches jährliches Einkommen entsprechend Summe Deines Arbeitseinkommens und des Krankengeldes gezahlt hättest.

c0burn 
Beitragsersteller
 11.05.2014, 14:12

Ich hab mir jetzt das Wiso programm gekauft. Das kommt auf 270 Euro Gutschrift. Aber auch weil mein Gewerbe ein Minus von ca 700 Euro gemacht hat.

Keine Ahnung he, bin ich mal gespannt was am Ende wirklich raus kommt. Wiso sagt mir auch das nach dessen Berechnung ich nicht mehr Steuern als "0" hätte zahlen sollen und ich nochmals überprüfen soll.

Ich schreibe euch dann was raus kommt. Nächste Woche schick ich das von Wiso ab.

Du gibst an: StKl. 3, d.h. verheiratet, was ist mit deiner Frau? Hast du deren Einkünfte auch erfasst und Zusammenveranlagung berechnet? Krankengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d.h., der Steuersatz erhöht sich, was ggf. zu einer Nachzahlung führen kann.

c0burn 
Beitragsersteller
 09.05.2014, 00:13

Frau is daheim mit Kind. Es ist Zusammenveranlagung.

Angestellt war ich das ganze Jahr 2013. Jedoch war ich ab August krank geschrieben und habe ab den 06.09 Krankengeld bis zum Ende des Jahres bekommen.

Da hast du deine Erklärung.

Krankengeld ist eine Einkommensersatzleistung, welche dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Bedeutet es wird zwar steuerfrei ausgezahlt, schiebt dich aber in der Steuerprogression nach oben.

Dazu kommt noch, dass bei Steuerklasse III der Lohnsteuerabzug zu gering ist um die Einkommensteuerschuld zu decken.

c0burn 
Beitragsersteller
 09.05.2014, 09:08

Aber das macht doch kein Sinn. In 2012 habe ich nach meiner Steuererklärung etwa 150€ bekommen. D.h. meine monatlichen Steuerbeträge haben ausgereicht um dies zu decken. Dann ist der Bezug von Krankengeld, was aus den Kassen der Krankenkassen und nicht vom Staat bezahlt wird, so angesetzt, das ich dann das bis dato des KG verdiente Geld, mehr als das doppelte an Steuern dafür zahlen muss?

kevin1905  09.05.2014, 13:39
@c0burn
Aber das macht doch kein Sinn.

Beim Gehalt wird Lohnsteuer abgezogen, diese ist Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld. Reicht diese um die Steuerschuld zu decken wunderbar, wenn nicht muss man eben nachzahlen.

Das Krankengeld wird ohne Steuerabzug ausbezahlt, muss aber voll versteuert werden. Und wenn du die 7000 € KG auf dein Arbeitseinkommen drauf schlägst erwartest du ernsthaft, dass dies NICHT zu einer Nachzahlung führt??

Kann es sein, dass Du Deine Frau "vergessen" hast? Als alleinstehender käme das nämlich ungefähr hin. Wie viel Krankengeld hast Du denn bekommen? Das hat durchaus auch eine Auswirkung. Es muss zwar nicht versteuert werden, wird aber bei der Berechnung des Steuersatzes mit berücksichtigt. Wenn Du mir die Höhe sagst, dann könnte man das mal kurz durchrechnen.

c0burn 
Beitragsersteller
 09.05.2014, 12:27

Krankengeld war 7054€

Frau habe ich in dem Sinne nicht vergessen. Sie ist nicht erwerbstätig. Habe ja Steuerklasse 3 angegeben.

Traveller24  09.05.2014, 19:58
@c0burn

Hast Du auch auf dem Mantelbogen den Familienstand als verheiratet angegeben? Ich komme beim besten Willen nicht auf diese Steuersätze. Wenn Du knapp 16.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hast und noch knapp 7.000 Euro Krankengeld mit in die Besteuerung einfliessen, dann liegt der Steuersatz für verheiratete bei ca. 5,9%

c0burn 
Beitragsersteller
 09.05.2014, 22:12
@Traveller24

Abgegeben habe ich noch nichts. Habe alle Daten online bei Elster eingetragen und eine vorläufige Berechnung durchgeführt. Dort waren die Daten dann so eingetragen. Natürlich nicht verbindlich. Aber das das so stark abweichen könnte?

Traveller24  10.05.2014, 13:53
@c0burn

Momentan drängt sich mir die Vermutung auf, dass Du bei der Eintragung irgendwo einen Fehler gemacht hast. Ansonsten sind die Zahlen so nicht schlüssig.