Steuererklärung Anlage Kind noch OK?

1 Antwort

Moin.

Da Du Betreuungs- und Ausbildungskosten auch für ein volljähries Kind weiter absetzen kann, sofern es in Deinem Haushalt lebt, ist die Anlage Kind meiner Meinung nach weiterhin korrekt.

Sollte das nicht der Fall sein, wird Dich die Finanzverwaltung schlicht darauf hinweisen, aber Dir gewiss keinen Strick daraus drehen.

ASRvw de André