Muss man den Auszug der Tochter aus unserem Haushalt dem Finanzamt melden?

3 Antworten

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Nein, solange ihr Kindergeld bekommt ist das Kind auch auf der Steuerkarte. Es könnte ja auch sein, dass ihr sie finanziell unterstützt.

Nein, das ist sie nicht.

Solange der Kindergeldanspruch besteht, gibt es natürlich auch den Freibetrag.

Das Gehalt wird auch nicht gesenkt.

Geist666 
Beitragsersteller
 06.01.2021, 14:54

Danke um die Info. JA aber unsere 21 Jährige Tochter ist zum 01. Januar 2021 umgezogen,weil der eine Wohnung gemietet hat. Er ist der Hauptmieter und Sie wurde nur zusätzlich eingetragen,das Sie da wohnen darf. Das Einwohnermeldeamt sagt Sie ist Verpflichtet sich von dem Hauptsitz von den Eltern abzumelden,das man Ihr die neue Anschrift auf den PA hinterlegt. Soweit würden wir JA nicht mehr Kindergeld Berechtigt sein,da Sie Anspruch auf das KG Gesetzlich hätte. Und nun wie geht das weiter mit den ummelden bei dem FA und Familienkasse. Was würde sich jetzt da ändern im Kinderfreibetrag und Steuerklasse und Monatliches Gehalt ????

BBPB21  06.01.2021, 15:00
@Geist666

Ihr versteht das falsch.

Solange das Kind Schule Ausbildung oder Studium macht, besteht ein Kindergeldanspruch und der Freibetrag bleibt.

Wenn das Kind auszieht, dann kann sie sich das KG auszahlen lassen oder ihr gebt es ihr.

Nur wenn sie nichts macht oder bereits arbeitet, besteht kein Anspruch mehr.

schleudermaxe  06.01.2021, 15:30
@Geist666

Wie, ja aber? Nichts mit ja aber. Kindergeld wird nicht bezahlt für die Wohnung.

Nö, seit wann kümmert sich ein Finanzamt denn auch um die Wohnorte der Azubis?

Viele Studierende wohnen auch nicht zu Hause, und die lieben Eltern bekommen das Kindergeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung