Muss man den Auszug der Tochter aus unserem Haushalt dem Finanzamt melden?
Also meine Frau hat die Lohnsteuerkarte 3 und bekommt vorläufig noch Kindergeld für ein Kind in Ausbildung. Tochter ist zum 01.Januar 2021 ausgezogen zum Freund. Wie ist das jetzt Gesetzlich verpflichtend geregelt auf der elektronischer Lohnsteuerkarte hat meine Frau die 3 und 0,5 wegen einem Kind das Sie noch Kindergeld bekommt. Nun Tochter ist Ausgezogen und ist meine Frau Gesetzlich Verpflichtet dem Finanzamt den Umzug zu melden ? Wird der 0,5 Punkt vom FA entfernt ? Wird die Lohnsteuerkarte heruntergesetzt vom FA ( die 3 gilt bei Verheiratete),was ändert sich da eigentlich in der Lohnsteuerkarte und Arbeitgeber (gibt es weniger Monatliches Gehalt) ? Wer weis Bescheid. Ich bitte um korrekte Angaben,das wir wissen wie wir uns korrekt verhalten sollen.
3 Antworten
Nein, solange ihr Kindergeld bekommt ist das Kind auch auf der Steuerkarte. Es könnte ja auch sein, dass ihr sie finanziell unterstützt.
Nein, das ist sie nicht.
Solange der Kindergeldanspruch besteht, gibt es natürlich auch den Freibetrag.
Das Gehalt wird auch nicht gesenkt.
Ihr versteht das falsch.
Solange das Kind Schule Ausbildung oder Studium macht, besteht ein Kindergeldanspruch und der Freibetrag bleibt.
Wenn das Kind auszieht, dann kann sie sich das KG auszahlen lassen oder ihr gebt es ihr.
Nur wenn sie nichts macht oder bereits arbeitet, besteht kein Anspruch mehr.
Wie, ja aber? Nichts mit ja aber. Kindergeld wird nicht bezahlt für die Wohnung.
Nö, seit wann kümmert sich ein Finanzamt denn auch um die Wohnorte der Azubis?
Viele Studierende wohnen auch nicht zu Hause, und die lieben Eltern bekommen das Kindergeld.
Danke um die Info. JA aber unsere 21 Jährige Tochter ist zum 01. Januar 2021 umgezogen,weil der eine Wohnung gemietet hat. Er ist der Hauptmieter und Sie wurde nur zusätzlich eingetragen,das Sie da wohnen darf. Das Einwohnermeldeamt sagt Sie ist Verpflichtet sich von dem Hauptsitz von den Eltern abzumelden,das man Ihr die neue Anschrift auf den PA hinterlegt. Soweit würden wir JA nicht mehr Kindergeld Berechtigt sein,da Sie Anspruch auf das KG Gesetzlich hätte. Und nun wie geht das weiter mit den ummelden bei dem FA und Familienkasse. Was würde sich jetzt da ändern im Kinderfreibetrag und Steuerklasse und Monatliches Gehalt ????