Muss ich die Anlage Kind ausfüllen,wenn für ein halbes Jahr Kindergeld bezogen wurde?

3 Antworten

Interessante Frage.

Ich denke Mal ja, da, wenn du eine Erklärung abgibst, du komplett als Person geprüft und alle Umstände berücksichtigt werden. Eine Anlage Kind wirkt sich rein theoretisch auch nicht zu deinem Nachteil aus, da die Vergleichsberechnung zwischen Kinderfreibeträgen und Kindergeld durchgeführt wird.

Schon wegen der "Günstigerprüfung" durch das Finanzamt benötigen diese die Anlage Kind - also zur Prüfung, ob evtl. der Kinderfreibetrag für dich günstiger ist als die Kindergeldzahlung und somit du evtl. einen zusätzlichen Anspruch auf Erstattung der Differenz hast ;-))

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Die Anlage Kind müssen Sie ausfüllen, wenn Sie die für Eltern vorgesehenen steuerlichen Vergünstigungen erhalten möchten (Freibeträge für Kinder, Abzug von Kinderbetreuungskosten, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende).

https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/anlage-kind

Wenn du nicht profitieren willst, dann musst du die Anlage auch nicht ausfüllen.