Muss ich die Anlage Kind ausfüllen,wenn für ein halbes Jahr Kindergeld bezogen wurde?
Die Einkommensteuererklärung muss ich nicht ausfüllen,aber ich mache es,um Geld zurückzubekommen.
Die Frage steht oben,bin ich verspflichtet,die Anlage Kind auszufüllen oder ist das nur ein"kann"
Mein Kind hat eine späte schul. Ausbildung absolviert und für ein halbes Jahr Kindergeld bezogen.
3 Antworten
Interessante Frage.
Ich denke Mal ja, da, wenn du eine Erklärung abgibst, du komplett als Person geprüft und alle Umstände berücksichtigt werden. Eine Anlage Kind wirkt sich rein theoretisch auch nicht zu deinem Nachteil aus, da die Vergleichsberechnung zwischen Kinderfreibeträgen und Kindergeld durchgeführt wird.
Schon wegen der "Günstigerprüfung" durch das Finanzamt benötigen diese die Anlage Kind - also zur Prüfung, ob evtl. der Kinderfreibetrag für dich günstiger ist als die Kindergeldzahlung und somit du evtl. einen zusätzlichen Anspruch auf Erstattung der Differenz hast ;-))
Die Anlage Kind müssen Sie ausfüllen, wenn Sie die für Eltern vorgesehenen steuerlichen Vergünstigungen erhalten möchten (Freibeträge für Kinder, Abzug von Kinderbetreuungskosten, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende).
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/anlage-kind
Wenn du nicht profitieren willst, dann musst du die Anlage auch nicht ausfüllen.